Reach wirkt

Hersteller und Importeure von Chemikalien haben von den Möglichkeiten der neuen europäischen Chemikalienverordnung bislang regen Gebrauch gemacht. Die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki (Finnland) erhielt vom 1. Juni bis zum 1. Dezember dieses Jahres mehr als zwei Millionen Vorregistrierungen. Dies berichtet der Pressedienst des Bundesumweltministeriums.

Die hohe Anzahl von zwei Millionen Vorregistrierungen hat die ursprünglich angenommene Zahl von 150.000 deutlich übertroffen, heißt es in der Pressemitteilung. Das hängt allerdings auch damit zusammen, dass einige Firmen vorsorglich das gesamte, mehr als 100.000 Stoffeinträge umfassende Europäische Altstoffverzeichnis EINECS vorregistriert haben, ohne diese Stoffe aber tatsächlich alle herzustellen oder zu importieren. Dennoch werfen diese Zahlen ein Schlaglicht darauf, wie sehr der Einsatz von Chemikalien unser Wirtschaftsleben prägt und wie notwendig es war, Reach zu schaffen.

Nach Reach müssen seit dem 1. Juni 2008 Hersteller und Importeure, die pro Jahr mehr als eine Tonne einer Chemikalie produzieren oder einführen, diese bei der ECHA registrieren und dazu Informationen über mögliche Gefahrenpotenziale liefern. Für Chemikalien, die bereits vor 1981 auf dem Markt waren (Phase-In-Stoffe), gibt es für Hersteller und Importeure allerdings Übergangsfristen, die ihnen für die eigentliche Registrierung mehr Zeit einräumen. Voraussetzung dafür ist aber die so genannte Vorregistrierung nach einem vereinfachten Verfahren.

Die Phase der Vorregistrierung endete am 1. Dezember. Registrierungspflichtige Chemikalien, die bis dahin weder registriert noch vorregistriert wurden, dürfen solange weder hergestellt noch importiert werden, bis eine Registrierung für die Stoffe bei der ECHA eingereicht wurde, schreibt das BMU. Mögliche Restbestände solcher Chemikalien dürfen ohne Registrierung auch nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Verstöße hierzu werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und bei nachweislichem Vorsatz auch als Straftat.

Die Überwachung der Reach-Verordnung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden.

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