Mindestlohn in der Entsorgungsbranche auf der Kippe

Die Verhandlungen über einen Mindestlohn in der Abfallwirtschaft zwischen dem BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft), der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sind Montagabend in Frankfurt/Main ohne Ergebnis geblieben.

„Die Arbeitgeber beharren darauf, ein bestimmtes, nur für die Sortierer vorgesehenes Mindestlohnniveau für mehrere Lohngruppen in der Abfallwirtschaft einzuführen und haben so die Verhandlungen ergebnislos zu Ende kommen lassen“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott heute in einer Pressemitteilung. Damit würden BDE und VKA den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft gefährden.

Ott forderte die Arbeitgeber auf, mit einem breiteren Verhandlungsmandat an den Verhandlungstisch zurückzukehren. ver.di sei bereit, die Verhandlungen kurzfristig fortzusetzen.

Die Gewerkschaft hatte den Arbeitgebern ein Angebot für die Beschäftigten des untersten Lohnniveaus zum Abschluss eines Mindestlohntarifvertrages nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterbreitet. Für einfachste Tätigkeiten wie bei Sortierkräften sollte danach ein Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro vereinbart werden, der Mindestlohn für Müllwerker sollte nach Auffassung von ver.di bei mindestens 9,97 Euro liegen. Die Arbeitgeber hielten in den gestrigen Verhandlungen jedoch an ihrer Auffassung fest, für alle Tätigkeitsfelder einen Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro vereinbaren zu wollen.

„Die Tariflöhne der Müllwerker liegen schon jetzt um 4 bis 5 Euro höher“, betonte Ott. Die Arbeitgeberforderung nach einem deutlich niedrigeren Lohnniveau zeige, dass die Arbeitgeberverbände in Wirklichkeit nicht am Abschluss eines Mindestlohntarifvertrags interessiert seien, kritisiert der Gewerkschaftsvertreter.

Zum Hintergrund: Der Koalitionsausschuss hatte in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass bis zum 4. Dezember ein Verhandlungsergebnis vorliegen müsse, um die Abfallbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufnehmen zu können. Dieses Ziel sei nun wegen der starren Haltung von VKA und BDE gefährdet.

„Damit nehmen die Arbeitgeber in Kauf, dass sich der Dumpingwettbewerb aufgrund bevorstehender Ausschreibungen im nächsten Jahr weiter verschärft“, betonte Ott. Nur mit einem Mindestlohn könne die Tarifflucht vor allem in der privaten Entsorgungswirtschaft eingedämmt werden.

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