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Bundesstelle für Chemikalien unterstützt Reach-Umsetzung

Das neue europäische Chemikaliengesetz REACH befindet sich in der Vorregistrierungsphase. Um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, hat die Europäische Union Leitlinien mit ergänzenden Informationen zur Verordnung veröffentlicht, die jetzt auch in deutscher Sprache vorliegen.
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Vorgelegt wurde die Übersetzung des Leitfadens „Guidance for identification and naming of substances under REACH“ durch die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Das Dokument befindet sich als „Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH“ auf der Homepage der Nationalen Auskunftsstelle www.reach-helpdesk.de im Bereich „Themen von A-Z“ in der Rubrik Stoffidentität.

Der Leitfaden gibt Unternehmen, die von der Registrierungspflicht unter REACH betroffen sind, Regeln an die Hand, um Stoffe zu bezeichnen und zu identifizieren. Die richtige Bezeichnung von Stoffen hat eine große Bedeutung für die Unternehmen.

In der zurzeit stattfindenden Vorregistrierungsphase gehen einige Hunderttausend Dossiers bei der Chemikalienagentur in Helsinki elektronisch ein. Dabei ist das zentrale Element dieser Dossiers die chemische Identität der Stoffe. Über sie sollen sich Hersteller und Importeure von identischen Stoffen finden, um dann in einem zweiten Schritt gemeinsame Daten einzureichen. Zum einen sparen die Betriebe durch dieses Vorgehen Kosten. Zum anderen spielt der Tierschutzgedanke an dieser Stelle eine ganz entscheidende Rolle. Hersteller oder Importeure von identischen Stoffen dürfen Versuche an Wirbeltieren nur einmal durchführen.

Quelle: BAuA, whe

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