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BAuA

  • Mit einer Online-Befragung sucht die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Verbesserungsmöglichkeiten im REACH-Prozess. Die Ergebnisse sollen die Bundesregierung in der europäischen Debatte um den Revisionsprozess unterstützen.

  • Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.

  • In einem Pilotprojekt wurde eine Bürokratiekostenanalyse auf Grundlage der ersten Erfahrungen mit der EU-Chemikalienverordnung REACH durchgeführt. Es handelt sich laut BAuA um das erste Projekt in Deutschland, das sich mit den bürokratischen Lasten von europäischen Verordnungen auf nationaler Ebene befasst.

  • Bei Unternehmen bestehen Unsicherheiten, wie sie Nanomaterialien unter der REACH-Verordnung registrieren müssen. Die Nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat daher eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien erarbeitet.

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  • Am 31. Mai 2013 endet die zweite Registrierungsfrist unter dem EU-Chemikalienrecht REACH. Aufgrund der niedrigeren Tonnagen für chemische Stoffe in dieser Registrierungsphase wird ein höherer Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erwartet. Das teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit. Zur Unterstützung der KMU werde der deutsche REACH-CLP Helpdesk die Veranstaltung „Erfolgreich registrieren 2013!“ durchführen.

  • Belastungen am Arbeitsplatz können vielfältig sein. Bisher ist aber wenig erforscht, wie etwa Lärm oder Staub aus Sicht der Beschäftigten bewertet werden. Daher hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Screeningverfahren BASA (Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen – Screening für Arbeitsplatzinhaber) entwickelt. Mit dieser kostenlosen Software können Betriebe Gefahren für die Beschäftigten erkennen und frühzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen.

  • Abfall fällt eigentlich nicht unter das neue EU-Chemikalienrecht REACH. Trotzdem bringt REACH für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen mit sich. Mit der Broschüre „REACH und Recycling“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Gefahrstoffe schreiben zum neunten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis aus. Mit dem Preis sollen laut Initiatoren neue Ideen zum besseren Erkennen von Gefährdungen, dem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sowie beispielhafte Umsetzungen der Gefahrstoffverordnung öffentlich bekannt gemacht werden.

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  • Das EU-Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Hinsichtlich der Ermittlung des Anteils von SVHC in zusammengesetzten Erzeugnissen gibt es in der EU unterschiedliche Standpunkte. Deutschland vertrete den Standpunkt, dass ein Erzeugnis seinen Status beibehält, wenn es in einem anderen Erzeugnis verbaut ist. Das habe Konsequenzen für die Informationspflichten des Händlers, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA).

  • Lärm belastet über die Hälfte der Beschäftigten im gewerblichen Bereich. Mit knapp 5.600 anerkannten Fällen war die Lärmschwerhörigkeit auch 2009 die häufigste Berufskrankheit. Das ist ein Ergebnis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung. Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin veröffentlichte Bericht „Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU“ zeige Wege zu einer branchenspezifischen Präventionsberatung auf.

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