DGAW sieht noch Diskussionsbedarf bei Abfallrahmenrichtlinie

Nach der Abstimmung der Änderungsanträge zur Gemeinsamen Stellungnahme des Rates vom im Umweltausschuss des europäischen Parlamentes am hat sich die DGAW in Brüssel am bei der Kommission und bei deutschen Mitgliedern des Umweltausschusses über den Stand der Beratung informiert sowie mit den Vertretern diskutiert.

Die Vertreter der DGAW sehen noch erheblichen Diskussionsbedarf, um eine Einigung zwischen den Positionen von Rat, Kommission und Parlament zu erlangen. Die angesetzten drei Trialoge bis zum Juni werden nur bei Kompromissbereitschaft auf allen Seiten zu einer positiven Entscheidung in der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments ab Juni 2008 führen.
Den Ansatz der Parlamentarier, die Abfallmengen zu stabilisieren, indem sie 2012 auf das Niveau von 2009 eingefroren werden sollen, erkennt die DGAW eigenen Aussagen zufolge nicht als den richtigen Weg. Die DGAW strebt stattdessen eine Materialeffizienzsteigerung bei der Produktion an. Die DGAW favorisiert eine Abkoppelung der wirtschaftlichen Entwicklung vom Materialfluss. In den Augen der DGAW ist Vermeidung intelligenter zu definieren, z.B. durch Steigerung des Bruttosozialproduktes bei gleichzeitiger Verringerung des Materialflusses.
Angesichts der hohen Leistung der deutschen Recyclingwirtschaft sieht die DGAW wenig Diskussionsbedarf bei den angestrebten Recyclingquoten, warnt aber davor, neue bürokratische Berichtspflichten einzuführen, und hofft auf Lösungen, diese Daten mit vorhandenen Statistiken wie beispielsweise bei Eurostat dokumentieren und nachweisen zu können.

Festschreibung der Abfallhierarchie ist ein Problem

Problematisch sieht die DGAW aus deutscher Sicht die zunehmend verbindlichere Festschreibung der Abfallhierarchie, wie durch die Ausgestaltung als allgemeine Regel deutlich wird. Die Berichterstatterin Jackson hat auf Nachfrage bei Anwälten aus dem United Kingdom erfahren dass sowohl im britischen als auch im EU Recht principal guideline und general rule keine Rechtsbegriffe darstellen. Ausnahmen davon seien deshalb begründet möglich, ohne diese zuvor festzuschreiben. Eine Übertragung der allgemeinen Regel in das deutsche öffentliche Recht bedeutet jedoch die Festlegung eines Grundsatzes, von dem nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ausnahmsweise abgewichen werden kann.

Hinzu kommen die Anforderungen an die Transparenz des Entscheidungsprozesses für die Abweichung von der Abfallhierarchie durch Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei steht noch nicht fest, ob solche Abweichensentscheidungen allgemein für den Mitgliedstaat oder nur im Einzelfall vorhabenbezogen erfolgen sollen. Im letzteren Fall sehen die DGAW Mitglieder aus den Verwaltungen eine Flut von Anträgen auf sie zukommen und erwarten, dass ähnlich wie zur Zeit bei der Erfassung von Altpapier in Deutschland die Gerichte intensiv mit solchen Fällen befasst werden müssen.
Die DGAW begrüßt zwar, dass die Effizienzformel zur energetischen Verwertung Bestand hatte, bedauert aber, dass es noch nicht gelungen ist, auch für Recyclinganlagen Effizienzkriterien zu entwickeln, da nicht jede stoffliche Verwertung energie- oder materialeffizient vorgenommen wird und ggf. die Umwelt mehr belastet als rohstoffliche oder energetische Verwertungsanlagen. Die DGAW begrüßt, dass der Autarkiebegriff EU weit definiert ist und das Prinzip der Nähe eher Relevanz hat als staatliche Grenzen innerhalb der EU.

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