ZAW: Entsorgung italienischer Abfälle ist legal

In der Diskussion um die Behandlung italienischer Abfälle in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern hat sich der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) zu Wort gemeldet. Die Entsorgung der Haushaltsabfälle aus der Region Kampanien sei legal, betont der Verband.

Die Restabfälle würden auf der Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt, so der ZAW. Dass Italien wegen fehlender gesetzeskonformer Anlagentechnik im Abfallbereich bereits Mahnungen der Europäischen Kommission erhalten und eine Klage des Europäischen Gerichtshofes zu erwarten habe, werde an dortiger Stelle entschieden und liege außerhalb des ZAW-Kompetenzbereiches.

Wie der Verband betont, gehe der Anlieferung ein aufwändiges und langwieriges Notifizierungsverfahren auf der Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes voraus. In diesem Verfahren werde die Zustimmung des abfallexportierenden Landes (Italien), des Transitlandes (Österreich) und des importierenden Landes (BRD) eingeholt. Mit dem Antrag auf Entsorgung würden chemische Analysen des Abfalls vorgelegt, die belegten, dass italienischer Hausmüll dem deutschen grundsätzlich sei. Der Hausmüll enthalte lediglich einen höheren Anteil an Kunststoffen und Glas, da die Abfalltrennung in Italien nicht so akribisch von den Einwohnern praktiziert wird wie in deutschen Haushalten.

Die Abfälle werden nach Verbandsangaben per Schiene am Standort Cröbern angeliefert. Nach mechanischer Trennung der Abfallbestandteile und Ausschleusung der verwertbaren Fraktionen, von denen heizwertreiche Bestandteile den höchsten Anteil bilden, werde der organische Feinkornanteil biologisch bis zur Inaktivierung behandelt. Etwa 27 Prozent des Anlageninputs würden auf der Zentraldeponie Cröbern umweltgerecht abgelagert.

Die heizwertreichen Fraktionen der MBA Cröbern werden vom Vertragspartner Kreiswerke Delitzsch GmbH abgenommen und zum größten Teil vorerst zwischengelagert, bis die Konfektionierung zum Ersatzbrennstoff erfolgt. Die Zwischenlagerung auf der geschlossenen Deponie Spröda ist laut ZAW bis zum 31.Dezember 2008 vom Regierungspräsidium Leipzig genehmigt. Auch dieser Schritt sei damit legal. Für eine ordnungsgemäße Zwischenlagerung zeichne aber der Landkreis Delitzsch bzw. die beauftragte Kreiswerke Delitzsch GmbH (KWD) verantwortlich.

Die Fraktionen würden von der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH gepresst, balliert und 24-fach mit UV-beständiger Folie umwickelt übergeben. Nach protokollierter Übergabe der Ballen an die KWD ende die Zuständigkeit der MBA Cröbern bzw. deren Betreibergesellschaft. Eine vorübergehende genehmigte Zwischenlagerung der heizwertreichen Fraktionen musste auch am Standort der Zentraldeponie Cröbern erfolgen.

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