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Verpackungsverordnung

  • Das Bundesumweltministerium (BMU) bezieht Position: Nicht bepfandete Einweg-Getränkepackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter sollen auch nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung bei dualen Systemen lizenziert werden. Branchenlösungen für diese Verpackungen sind nach Auffassung der Behörde nicht möglich.

  • Die Berliner Stadtreinigung (BSR) soll künftig die Verantwortung für die Abstimmung mit den dualen Systemen bekommen. So möchte es jedenfalls der Berliner Senat. „Einen solchen Rückfall in die Staatswirtschaft nehmen wir nicht hin“, wehrt sich Stefan Schreiter, Vorsitzender der Geschäftsführung der Dualen System Deutschland (DSD), vehement gegen diese Pläne. Zuvor hatte die Berliner FDP-Fraktion eine Privatisierung der BSR gefordert.

  • Die BellandVision GmbH hat den Rechtsprofessor Kristian Fischer um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten, die klären soll, wie und wann ein Letztvertreiber nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sich vor einer Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeit schützen kann, wenn der Erstinverkehrbringer seiner Pflicht zur Lizenzierung seiner Verpackungen nicht nachkommt.

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  • Der Industrieverband European Bioplastics weist darauf hin, dass Getränkeflaschen aus Biokunststoffen nach der novellierten Verpackungsverordnung bis zum 31. Dezember 2012 von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen befreit sind , wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Die Hersteller müssen sich mit den Flaschen allerdings an einem dualen System beteiligen.

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