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Partslife prescht vor

Bundesweit erste genehmigte Branchenlösung nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung.
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„Am 29. Mai haben wir von unserem Sachverständigen die Bescheinigung bekommen, dass wir nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung die Pflichten als Beauftragter Dritter nach § 11 wahrnehmen dürfen“, sagte Partslife-Geschäftsführer Wolfgang Steube, vor kurzem bei der Präsentation der Branchenlösung für den freien Kfz-Teilemarkt. Die Genehmigung bezieht sich auf die Umsetzung von § 6 Absatz 2 VerpackV im Automotive Markt, was einer Selbstentsorgerlösung entspricht.

Durch den Beitritt zu einem Entsorgungskonzept können Großhandel und Werkstätten laut Steube sicher sein, dass die Produkte der im Branchenkonzept aufgeführten Unternehmen nach den gesetzlichen Normen und Richtlinien entsorgt werden.

Partslife ist schon länger auf diesem Marktsegment tätig. Bereits seit 2001 arbeitet das Unternehmen als beauftragter Dritter gemäß § 11 der VerpackV und hat seitdem für über 60 Systempartner die Pflichten der VerpackV wahrgenommen.

Aufgrund der vorhandenen Lizenznehmer- und der Anfallstellenstruktur hat Partslife deshalb nun ein geschlossenes Branchenkonzept aufgebaut.

Das Konzept ist zum einen offen für alle Unternehmen der Kfz-Branche, die Verpackungen in Verkehr bringen und zum anderen für die Übernahme von Verpackungen an weiteren, dem Endverbraucher gleichgestellten Anfallstellen.

Hierzu Wolfgang Steube: „Wir werden mit unserer Branchenlösung sicher noch mehr Unternehmen gewinnen können, dies schafft für alle Beteiligte erhebliche Synergieeffekte.“ Das Konzept steht offen für alle Fahrzeuge die sich bewegen, also auch Bau-, Land- und Industriemaschinen mit entsprechenden Werkstattnetzen.

Die Rücknahme der Verkaufsverpackungen ist laut Partslife für die teilnehmenden Anfallstellen kostenlos.

Im Partslife-Verbund befinden sich zurzeit 54 Unternehmen aus dem unabhängigen „Aftermarkt“. Sie vertreten insgesamt 67 Marken.

Quelle: Partslife, Dr. Kummer

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