Entscheidende Phase der REACH-Verordnung beginnt

Tanja Gönner: Vorregistrierung sichert dauerhaften Einsatz von benötigten Chemikalien in den Betrieben. Auch Recyclingstoffe sind vorzuregistrieren.

„Mit dem 1. Juni hat die heiße Phase der REACH-Verordnung begonnen“, erklärte Umweltministerin Tanja Gönner gestern in Stuttgart. „Nun können die bislang auf dem Markt gehandelten Chemikalien vorregistriert werden. Dies ist äußerst wichtig. Denn nur wer die Vorregistrierung vornimmt, sichert dauerhaft den Einsatz von Chemikalien, die die Betriebe benötigen“, erläuterte die Ministerin.

Dabei seien knappe Fristen zu beachten, denn die Vorregistrierung kann nur in der Zeit zwischen dem 1. Juni 2008 und dem 1. Dezember 2008 vorgenommen werden.

Die Vorregistrierung sei insbesondere von den Herstellern und den Firmen, die Chemikalien aus Nicht-EU-Staaten einkaufen, zu beachten. Die Vorregistrierung müsse mittels spezieller EDV gegenüber einer neugegründeten Chemikalienagentur in Helsinki vorgenommen werden.

Aber auch Chemikalien, die als Ergebnis eines Recyclingprozesses aus Abfällen zurückgewonnen würden, sollten grundsätzlich vorregistriert werden, mahnt die Ministerin. „Wer die Vorregistrierung versäumt, läuft Gefahr, dass dringend benötigte Chemikalien ab dem 1. Dezember 2008 nicht mehr für die Produktion zur Verfügung stehen.“

Die im Rahmen der Vorregistrierung zu liefernden Angaben beschränkten sich auf Aussagen zu dem Unternehmen, den Stoffnamen und zum Mengenbereich. „Die Vorregistrierung ist einfach und ohne Kosten für die Betriebe durchzuführen. Deshalb ist es sehr sinnvoll den nun zur Verfügung stehenden Zeitraum von sechs Monaten für die Vorregistrierung zu nutzen“, so Gönner.

Informationen: Auskünfte erteilen die einschlägigen Wirtschaftsorganisationen, wie beispielsweise der Landesverband der baden-württembergischen Industrie, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder der Verband der Chemischen Industrie Baden-Württemberg. Auch das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg unter der Internetadresse www.reach.baden-wuerttemberg.de oder die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter der Internetadresse www.reachhelpdesk.de geben erste Hilfestellungen.

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