„Altpapier muss nicht vorregistriert werden.“ Das betonte Otto Linher von der Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission bei dem Kongress des Bureau of International Recycling (BIR), der noch bis morgen in Düsseldorf stattfindet.
„Altpapier muss nicht vorregistriert werden.“ Das betonte Otto Linher von der Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission bei dem Kongress des Bureau of International Recycling (BIR), der noch bis morgen in Düsseldorf stattfindet.
In einer gemeinsamen Stellungnahme machen der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) deutlich, dass Altpapier, entgegen anders lautender Erklärungen, die zur Verunsicherung beigetragen haben, im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung nicht vorregistriert werden muss.
Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung macht auf seiner Homepage darauf aufmerksam, dass für ungefährliches Altglas keine Notwendigkeit zur Vorregistrierung besteht – unabhängig von der Einstufung als Abfall oder Produkt.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft hat eine Handlungsempfehlung für Recyclingunternehmen im Umgang mit der europäischen Chemikalienverordnung erarbeitet. Diese widmet sich der Vorregistrierung und zieht dabei neun relevante Stoffströme näher in Betracht.
Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird Ende Oktober eine Liste besorgniserregender Stoffe veröffentlichen. Vertreter des Umweltbundesamtes sehen darin einen ersten Erfolg der europäischen Chemikalienverordnung „Reach“.
Im Gegensatz zu anderen Sekundärrohstoffen unterliegt Altpapier nicht den Registrierungspflichten gemäß Reach. Diese Aussage trifft die „Competent Authorities for the Implementation of Regulation Reach“ (CA-Gruppe), wie aus einem Schreiben hervorgeht. Die CA-Gruppe hatte sich Ende September in Brüssel getroffen.
Wegen der noch nicht abgeschlossenen Diskussion um das Abfallendeverfahren empfiehlt es sich, alle Sekundärrohstoffe vorregistrieren zu lassen. Darauf verweist der Stahlschrottrecyclingverband BDSV.
Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen hat einen Praxisleitfaden zur Vorregistrierung im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung (Reach) vorgestellt. Besonders beim Vertrieb von Kunststoffrezyklaten, sei die Situation komplex, so der Verband. Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen auch die im Kunststoffrezyklat enthaltenen Monomere vorregistriert werden.
Der Status des Altpapiers steht derzeit in der Diskussion. Fraglich sind auch die Konsequenzen aus der Chemikalienverordnung Reach für die Beteiligten am Altpapiermarkt. Daher hat die Interessensgemeinschaft Papierrohstoffe (IG Paro) eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich damit befasst, ob Altpapier im Rahmen von Reach vorregistriert werden sollte, so die IG Paro.
Rheinland-Pfalz Umweltministerin Conrad appelliert an Betriebe, die Vorteile der Vorregistrierung zu nutzen.
Das neue europäische Chemikaliengesetz REACH befindet sich in der Vorregistrierungsphase. Um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, hat die Europäische Union Leitlinien mit ergänzenden Informationen zur Verordnung veröffentlicht, die jetzt auch in deutscher Sprache vorliegen.
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