Reach-Vorregistrierung für Altpapier?

Der Status des Altpapiers steht derzeit in der Diskussion. Fraglich sind auch die Konsequenzen aus der Chemikalienverordnung Reach für die Beteiligten am Altpapiermarkt. Daher hat die Interessensgemeinschaft Papierrohstoffe (IG Paro) eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich damit befasst, ob Altpapier im Rahmen von Reach vorregistriert werden sollte, so die IG Paro.

In der Arbeitsgruppe werden Experten auch untersuchen, welche Konsequenzen die landesuneinheitliche Behandlung von sortiertem Altpapier als Rohstoff hat und ab wann der Status Rohstoff für Altpapier generell gelten sollte.

Die IG Paro hat eigenen Angaben zufolge festgestellt, dass neben den bekannten Vereinbarungen zwischen den Umweltministerien der Länder und Verbänden der jeweiligen Papierindustrie aus den 90er Jahren auch eine Vereinbarung aus dem Jahr 2004 in Nordrhein-Westfalen besteht, die in einer ersten Bewertung Altpapier Reach-pflichtig erscheinen lässt. Die Interressensgemeinschaft habe dies zum Anlass genommen, alle Umweltministerien der Länder anzuschreiben, um deren Bewertung in Bezug auf den Status von sortiertem Altpapier zu erhalten. Das Ergebnis: sieben Bundesländer sehen Altpapier bis zur Einbringung in einen Pulper als Abfall an, während acht Bundesländer Altpapier dahingehend bewerten, dass es nach einer Sortierung oder im Rahmen einer sortenreinen Erfassung an der Anfallstelle kein Abfall mehr ist, sondern Rohstoff.

„Verliert nun Altpapier seinen Abfallstatus, greift zunächst einmal grundsätzlich Reach“, sagt Werner Templin, Geschäftsführer der IG Paro. „Dies ist zurzeit der Sachstand für alle Altpapiererfasser, -sortierer und -vermarkter in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Von Reach ist aber auch der bundeslandübergreifende Transport von Altpapier betroffen, so dass aus Abfall an bestimmten Bundeslandgrenzen Reach-pflichtiger Rohstoff wird, der bestimmte Begleitpapiere benötigt. Wir haben zu dieser Gesamtproblematik bereits das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Umweltbundesamt sowie das bundesweite Reach-Helpdesk eingeschaltet.“

Mit der Vorlage des Ergebnisses der Arbeitsgruppe rechnet die IG Paro bis spätestens Ende Oktober 2008. Dieses werde auch auf der Homepage der IG Paro veröffentlicht.

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