„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet, das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft.“ Das sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Er beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 4. Juli, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung europarechtskonform seien.