Grünes Licht für ein Nano-Produktregister?

Bundesumweltminister Norbert Röttgen will sich für die Einführung eines Produktregisters für Nanomaterialien auf europäischer Ebene stark machen. Das Öko-Institut begrüßt diese Ankündigung. Für ein solches Nano-Produktregister hatte das Öko-Institut eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt, wie das Forschungs- und Beratungsinstitut sagt.

Ein Nano-Produktregister ist eine wichtige Grundlage für Politik und Behörden, um den Einsatz von Nanomaterialien in den verschiedenen Anwendungsfeldern rückverfolgen zu können“, erklärt Martin Möller, Wissenschaftler am Öko-Institut und Experte für Nanotechnologien. „Mit der Unterstützung des Bundesumweltministeriums müssen jetzt vor allem zwei wichtige Schritte angegangen werden: Zunächst brauchen wir eine abschließende Definition, welche Produkte in einem Register enthalten sein sollen. Darüber hinaus muss nun geprüft werden, welche Kosten auf Hersteller und Anwender von Nanomaterialien mit der Einführung eines Produktregisters auf diese zukommen.“

Gestern hat in Berlin die Nano-Kommission der Bundesregierung ihre Arbeit mit der Vorstellung des Abschlussberichts beendet. Im Rahmen dieser Veranstaltung habe Bundesumweltminister Röttgen dafür plädiert, die Vorreiterrolle Deutschlands bei den Umwelttechnologien auch im Bereich der Nanotechnologien weiter auszubauen, wie das Öko-Institut weiter mitteilt. Eine effektive Nutzung der Chancen werde allerdings nur gelingen, wenn eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung bestehe. Hierfür sei Offenheit insbesondere auch gegenüber den Risiken eine wichtige Voraussetzung. In diesem Zusammenhang habe sich Röttgen für einen Ausbau der Risikoforschung und die Einrichtung eines Nano-Produktregisters auf europäischer Ebene einge setzt.

Das Öko-Institut spricht sich für eine Einführung mit Augenmaß aus. Dabei könnte sich eine gestufte Vorgehensweise als sinnvoll erweisen, in der zunächst Anwendungen im Lebensmittel-, Kosmetik- und Textilsektor im Fokus stehen, bei denen aufgrund eines intensiven Körperkontakts ein besonders hoher Vorsorgebedarf besteht. Die Machbarkeitsstudie des Öko-Instituts habe vor allem gezeigt, dass ein Register für Nanoprodukte rechtlich machbar und realisierbar sei. Die Studie habe zudem ergeben, dass ein solches Register ein wichtiges Instrument für die verschiedenen industriellen Anwender in der Wertschöpfungskette bilde, um bewusst und verantwortungsvoll mit Nanomaterialien umzugehen. „Nur so kann das Vorsorgeprinzip in der alltäglichen Praxis effektiv verankert und die Produktion sicherer Produkte gewährleistet werden“, fasst Möller zusammen.

Mehr zur Untersuchung des Öko-Instituts unter:
http://oeko.de/oekodoc/1031/2010-083-de.pdf

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