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Nanomaterialien

  • Die Schweizerische Eidgenössische Materialprüfungs- & Forschungsanstalt (Empa) nimmt die Risiken von Nanomaterialien unter der Lupe. In einer Studie wird die Frage geklärt, ob besondere Regelungen betreffend Human- und Ökotoxizität in die Störfallverordnung des Bundes aufzunehmen sind.

  • Immer mehr Produkte werden mit Nanomaterialien versehen, um sie mit Zusatzeigenschaften auszustatten. Das Öko-Institut empfiehlt, die Registrierungs- und Prüfanforderungen in den europäischen Chemikalienverordnungen REACH und CLP anzupassen, um den Besonderheiten von Nanomaterialien gerecht zu werden.

  • Die möglichen Auswirkungen von Nanomaterialien auf Gesundheit und Umwelt wollen die US-amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) und die Consumer Product Safety Commission (CPSC) erforschen. Dabei arbeiten beide Organisationen in einem weltweiten großangelegten Forschungsprojekt zusammen.

  • Bei Unternehmen bestehen Unsicherheiten, wie sie Nanomaterialien unter der REACH-Verordnung registrieren müssen. Die Nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat daher eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien erarbeitet.

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  • Bundesumweltminister Norbert Röttgen will sich für die Einführung eines Produktregisters für Nanomaterialien auf europäischer Ebene stark machen. Das Öko-Institut begrüßt diese Ankündigung. Für ein solches Nano-Produktregister hatte das Öko-Institut eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt, wie das Forschungs- und Beratungsinstitut sagt.

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