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BDSV

  • „Der Bundestag hat den Protesten der kommunalen Seite am vergangenen Freitag letztendlich Rechnung getragen, indem er für die Durchführung der privatwirtschaftlichen Sammlungen höhere Hürden als ursprünglich geplant errichtete.“ Das schreibt die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter zur Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch den Bundestag. Damit werden auch kleinräumige, punktuell durchgeführte Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen Änderungen erfahren.

  • Die neue Abfall-Ende-Verordnung für Schrotte ist einigermaßen problembehaftet. Die Probleme der Zollgestellungserklärung bei der Einfuhr von Schrott aus Drittländern hingegen scheinen gelöst zu sein. Die BDSV hatte sich bei Bekanntwerden der Probleme ans für Zollfragen zuständigen Bundesfinanzministerium gewendet und um Abhilfe gebeten. „Wie uns das Ministerium mitgeteilt hat, konnten die Probleme zwischenzeitlich gelöst werden“, schreibt der Stahlrecycling-Verband in seinem aktuellen Newsletter.

  • Der 9. Oktober 2011 sollte einen großen Schritt vorwärts beim Recycling von Eisen, Stahl und Aluminium für ganz Europa bedeuten. Doch an diesem Datum, das das Wirksamwerden der Abfallende-Verordnung für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott markiert, ist nach Aussage der BDSV vor allem eines festzustellen: große Ernüchterung – nicht nur bei der Recyclingwirtschaft und ihren Kunden in den Stahlwerken, Gießereien und Schmelzbetrieben, sondern auch bei den Verordnungsvätern.

  • Alle Tarifvertragsparteien haben sich im Juli auf den neuen Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft geeinigt. Aber noch immer heißt es warten auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Denn der neue Mindestlohn wird erst dann allgemein gültig, wenn das Ministerium die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft“ in Kraft setzt. „Hierbei gibt es allerdings Verzögerungen“, wie die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter informiert.

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  • In den zurückliegenden Monaten ist es wiederholt zu „unseriösen Geschäftsanbahnungen“ in der Recyclingwirtschaft gekommen. Darauf hätte das Bureau of International Recycling (BIR) hingewiesen, wie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem aktuellen Newsletter mitteilt. In einigen Fällen seien so Angebote über Qualitätsrecyclingmaterial gemacht worden, geliefert wurde allerdings minderwertiges Material.

  • „Der illegalen Entsorgung von Altautos kann mit gesetzlichen Instrumenten entgegengewirkt werden – wenn man sie nur konsequent anwendet. Diesen Schluss zieht Ulrich Leuning, Geschäftsführer des Stahlrecycling-Verbands BDSV, aus dem jüngst veröffentlichten Bericht des Umweltbundesamts (UBA) über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland im Jahr 2009.

  • „In der bisherigen Diskussion über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Politik gewerbliche Sammlungen hauptsächlich als Störfaktor für kommunale Entsorgungsansprüche thematisiert. Es war überfällig, dass die Bundesregierung jetzt endlich die positiven Aspekte gewerblicher Sammlungen hervorhebt.“ Mit diesen Worten kommentiert Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer der BDSV, die Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

  • „Das Bundesfinanzministerium hatte bei der Einführung der Umkehrung der Umsatzsteuerpflicht (Reverse Charge) für einzelne Abfälle für erhebliche Irritationen in der Wirtschaft gesorgt.“ Das schreibt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem aktuellen Newsletter. Der kurz darauf folgende Anwendungserlass sollte für die nötige Klarheit sorgen. Das ist nach Ansicht der BDSV allerdings nur bedingt gelungen

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  • Am 9. Oktober wird die neue EU-Abfall-Ende-Verordnung in Kraft treten. Die BDSV und die Wirtschaftsvereinigung Stahl sind übereinstimmend der Ansicht, dass „dieses Thema einvernehmlich zwischen der Recycling- und der Stahlwerksseite angegangen werden muss“, wie die BDSV in ihrem Newsletter schreibt. In einer gemeinsamen Stellungnahme sei diese grundsätzliche Übereinkunft besiegelt worden.

  • „Es drohen erhebliche Gefahren für unser Geschäft!“ So lautet die Einschätzung der BDSV zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. „Um die Interessen unserer Branche beim künftigen Inhalt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu wahren, ist es dringend erforderlich, dass wir auf allen politischen Ebenen tätig werden“, schreiben BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson und BDSV-Geschäftsführer Ulrich Leuning im aktuellen Newsletter der BDSV.

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