Mindestlohntarifvertrag für Beschäftigte in der Entsorgungsbranche weiterhin gültig: Darauf haben sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) mit der Dienstleistungsgewerkschaft verdi geeinigt. Neu ist laut BDE eine Regelung, die Arbeitszeitkonten in den Unternehmen explizit zulässt.






