Mindestlohn für Entsorgungsbranche verlängert

Mindestlohntarifvertrag für Beschäftigte in der Entsorgungsbranche weiterhin gültig: Darauf haben sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) mit der Dienstleistungsgewerkschaft verdi geeinigt. Neu ist laut BDE eine Regelung, die Arbeitszeitkonten in den Unternehmen explizit zulässt.

Die Tarifparteien haben Ende vergangener Woche beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen entsprechenden Antrag zur Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns gestellt.

Die aktuelle Regelung zum Mindestlohn endet zum 31. August. Mit Wirkung zum 1. September gilt der neue Mindestlohntarifvertrag, der eine Anhebung des Mindestlohns von 8,24 Euro auf 8,33 Euro pro Stunde vorsieht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2012.

Dem BDE zufolge enthält der Tarifvertrag eine neue Regelung, die eine Anwendung von Arbeitszeitkonten in den Unternehmen explizit zulässt. Damit könnten in der Vergangenheit immer wieder aufgetretene Unsicherheiten sowohl bei der Kontrolle und dem Vollzug des Mindestlohns als auch bei den Unternehmen in Zukunft vermieden werden.

„Die Ermöglichung von Arbeitszeitkonten im Mindestlohntarifvertrag führt zu einer Erhöhung der Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe“, sagte Thorsten Grenz, BDE-Vizepräsident und Vorsitzender der Kleinen Tarifkommission des Verbandes. Diese Regelung sei daher für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen von Vorteil.

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