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BDE

  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat im Rechtsstreit um die Zulassung des privat betriebenen Sammelsystems „Gelbe Tonne Plus“ die Beschwerden des Landes Berlin und der landeseigenen Berliner Stadtreinigungsbetriebe zurückgewiesen. Damit habe aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) erneut ein OVG deutlich gemacht, dass das Altpapierurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nicht europarechtskonform war und ist.

  • Der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, hat in der gestrigen Anhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Düsseldorfer Landtag davor gewarnt, den Gesetzentwurf weiter zu Gunsten kommunaler Interessen zu verändern. „Der Entwurf ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Kreislaufwirtschaft. Er ist das Äußerste, was die Privatwirtschaft noch akzeptieren kann.“

  • Zum Ende dieses Monats haben die neun dualen Systeme ihre Planmengen der lizenzierten Tonnagen für das 4. Quartal gemeldet. Aus Sicht des BDE enthalten die vom beauftragten Wirtschaftsprüfer im Rahmen des „Zertifikats zur Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahen Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme“ bestätigten Mengenmeldungen eine positive Botschaft: Die Lizenzmengen hätten sich in einem positiven Trend stabilisiert.

  • Mit der Abschlusssitzung ist das vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt initiierte und durchgeführte Planspiel zur künftigen Wertstofftonne beendet worden. Aus Sicht des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) war das Planspiel in der realisierten Form eine gelungene Premiere für das Zusammentragen von fachspezifischen Informationen und einem darauf aufsetzenden Meinungsaustausch von Experten aller Interessengruppen im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens.

  • Eine Initiative mehrerer Verbände aus dem Bereich der Verwertung und Entsorgung von mineralischen Bauabfällen hat dem Bundesumweltministerium (BMU) ein Positionspapier zu Mindestanforderungen an die neue Mantelverordnung Grundwasser / Ersatzbaustoffe / Bodenschutz übergeben. Die Verbände kritisieren den aktuell vorliegenden BMU-Arbeitsentwurf und präsentierten laut BDE zugleich konstruktive Gestaltungsvorschläge.

  • Heute befasste sich der Umweltausschuss des Bundestages in einer Experten-Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zu dieser Anhörung war auch der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, als Sachverständiger geladen. Der BDE-Präsident warnte in seinem Statement vor dem Umweltausschuss eindringlich davor, die Überlassungspflichten auszuweiten und die Möglichkeiten der gewerblichen Sammlung einzuschränken.

  • Ein neues Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der von kommunaler Seite erhobene Vorwurf, der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nutze nicht die vorhandenen Spielräume, die das Europarecht für die Zulässigkeit weitgehender Überlassungspflichten für Abfälle aus privaten Haushaltungen bereit hält, unzutreffend ist. Das vom BDE in Auftrag gegebene Gutachten spricht sich deutlich gegen die Ausweitung von Überlassungspflichten aus.

  • „Der Landkreis Böblingen zieht derzeit alle Register, um das kommunal betriebene Müllheizkraftwerk (MHKW) Böblingen auszulasten.“ Das schreibt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) in einer Mitteilung. Dazu zähle auch der Versuch, Veolia Umweltservice juristisch zu verpflichten, den von ihr in der US-Panzerkaserne Böblingen gesammelten Abfall ausschließlich in der kommunalen Müllverbrennungsanlage entsorgen zu lassen.

  • Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen die „falschen Behauptungen des BDE und des Entsorgers Veolia“ entschieden zurück. Die Abfälle der US-Kaserne, die der gesetzlichen Überlassungspflicht unterlägen und dem Abfallwirtschaftsbetrieb übergeben werden müssten, verblieben nicht nur im Landkreis, sondern müssten auch getrennt angeliefert werden. Anderslautende Äußerungen seien falsch, betont der Abfallwirtschaftsbetrieb.

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli nochmals zu seinem 2009 gefällten Urteil zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zur gewerblichen Sammlung und zu den Überlassungspflichten tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes keine Änderungen bei l
    Letzteren vorgenommen werden müssten.

  • Laut BDE-Präsident Peter Kurth werde durch „kreatives“ Herausrechnen oder sogar Unterschlagung von Mengen ein viel zu geringer Anteil an Verpackungen aus der Gelben Tonne lizenziert. Aktuell seien das gemäß einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) rund 800.000 Tonnen, die bei den Entsorgungsunternehmen, der zahlenden Industrie sowie den Dualen Systemen einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages verursachten.

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