Verbände kritisieren BMU-Entwurf zur Verwertung mineralischer Abfälle

Eine Initiative mehrerer Verbände aus dem Bereich der Verwertung und Entsorgung von mineralischen Bauabfällen hat dem Bundesumweltministerium (BMU) ein Positionspapier zu Mindestanforderungen an die neue Mantelverordnung Grundwasser / Ersatzbaustoffe / Bodenschutz übergeben. Die Verbände kritisieren den aktuell vorliegenden BMU-Arbeitsentwurf und präsentierten laut BDE zugleich konstruktive Gestaltungsvorschläge.

Die Initiative unter Federführung der Entsorgergemeinschaften Nord wird vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), dem Verband für Abbruch und Entsorgung, der Überwachungsgemeinschaft Bauabfall Nord, dem Abbruchverband Nord und allen norddeutschen Bauindustrieverbänden getragen. Unterstützt werde der im Positionspapier vorgeschlagene Maßnahmenkatalog zudem vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern.

Mit etwa 200 Millionen Tonnen im Jahr seien mineralische Abfälle und Bodenmaterial der größte Abfallstrom in Deutschland. Bislang fehle aber eine bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage zur Verwertung dieser Abfälle, lautet die Kritik. Auch der vom BMU vorgelegte Arbeitsentwurf schaffe aus Sicht der Verbände nicht die erforderliche bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe. Sandra Giern, BDE-Fachbereichsleiterin für Abfallwirtschaft: „Mineralische Abfälle und Bodenmaterialien sind wertvolle Ressourcen, die auch weiterhin hochwertig und möglichst vollständig verwertet werden müssen. Dafür brauchen wir die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen.“

Nach Auffassung der Verbände sollten vorrangig folgende Punkte der neuen Mantelverordnung überarbeitet werden: Die Ersatzbaustoffverordnung und die geänderte Bodenschutzverordnung müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt werden. Unumgänglich sei ferner auch die Harmonisierung mit dem geltenden Deponierecht. Nicht hinnehmbar seien zudem die unterschiedlichen neuen Analyseverfahren für die diversen Verwertungsoptionen, die sich – anders als bisher – sowohl innerhalb der Verordnung für die verschiedenen Verwertungswege als auch vom Deponierecht unterscheiden. Das im BMU-Entwurf präferierte Säulenperkolationsverfahren (Verfahren zur Untersuchung der Wasserlöslichkeit von organischen und anorganischen Stoffen) ist aus Sicht der Wirtschaft nicht praxistauglich und wird daher abgelehnt.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.