Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am gestrigen Abend auf letzte Änderungen am Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verständigt. Damit ist von einer endgültigen Verabschiedung und zeitnahen Inkraftsetzung des Gesetzes auszugehen. Der Entsorgerverband BDE wertet die beschlossenen finalen Änderungen am Gesetzestext lediglich als kosmetische Korrekturen, die die falschen Weichenstellungen des Gesetzes nicht mehr verändern.







