Anzeige

BDE

  • Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am gestrigen Abend auf letzte Änderungen am Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verständigt. Damit ist von einer endgültigen Verabschiedung und zeitnahen Inkraftsetzung des Gesetzes auszugehen. Der Entsorgerverband BDE wertet die beschlossenen finalen Änderungen am Gesetzestext lediglich als kosmetische Korrekturen, die die falschen Weichenstellungen des Gesetzes nicht mehr verändern.

  • Am 8. Februar kommt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wieder im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zur Sprache. Zwischen den politischen Parteien wird derzeit um einige Formulierungen zur Abänderung einzelner Passagen des vorliegenden Entwurfes des KrWG gerungen. Aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) werden diese Änderungen aber am Ende nicht dazu führen, die Richtung dieses Gesetzes noch grundlegend zu ändern.

  • Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Entwurf eines Regelungspakets zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) vorgelegt. Aus Sicht des BDE und des BAV werden diese Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft haben. Beide Verbände gehen davon aus, dass die gesteigerten Auskunfts-, Anpassungs- und Sanierungspflichten einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Branchenunternehmen nach sich ziehen werden.

  • Zum 2. Januar hat Ronald Philipp die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) übernommen. Der 34-Jährige hat in den zurückliegenden Jahren sowohl Erfahrungen als PR-Redakteur gesammelt als auch journalistisch unter anderem als Schluss- und Chefredakteur gewirkt.

  • Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßt die Absicht der EU-Kommission, einen besseren Zugang für europäische Unternehmen zum Konzessionsmarkt zu schaffen und den Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften zu fördern. Die vorgeschlagene Richtlinie hält der BDE im Bereich der Entsorgungswirtschaft jedoch nicht für geeignet, dieses Ziel zu erreichen.

  • Die EU-Kommission hat ein Paket mit Vorschlägen zur Neufassung der Regelungen über das öffentliche Auftragswesen vorgelegt. Der BDE hatte das ursprüngliche Anliegen der Kommission, das Verhältnis zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Unternehmen zu vereinfachen und so zu verbessern, begrüßt. „Leider hat die Kommission dieses Ziel nunmehr jedoch klar verfehlt, da sie die wirtschaftlichen Beziehungen öffentlicher Einrichtungen untereinander weitgehend von den Regeln des Vergaberechts ausnimmt“, kommentiert der Entsorgerverband.

  • Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) weist die Vorwürfe der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) an dem Verkauf der Eurawasser sowie die pauschale Kritik an privaten Unternehmen der Wasserwirtschaft entschieden zurück. „Es ist in einer Marktwirtschaft ein normaler Vorgang, dass ein privates Unternehmen verkauft oder durch ein anderes privates Unternehmen gekauft wird“, äußert sich BDE-Präsident Peter Kurth dazu.

  • Die „Altersvorsorge der Entsorgungswirtschaft“ (AVE) ist als Branchenlösung ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge der Beschäftigten in der Entsorgungswirtschaft. Als Branchenversorgungswerk steht die AVE allen privaten Arbeitgebern in der Entsorgungswirtschaft offen und wird in diesen Tagen zehn Jahre alt. Die DHK-Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, deren Projekt die AVE ist, betreut derzeit eigenen Angaben zufolge rund 240 private Betriebe der Branche.

  • Der Entsorgerverband BDE kritisiert die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nach seiner Ansicht sieht sie keine ernsthaften Schritte hin zu einer vollständigen Kartellrechtsüberprüfung des Wassersektors vor. BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Gesetz regelt bisher nur die Kontrolle von Preisen. Das Thema der Gebührenkontrolle ist jedoch nach wie vor ausgeklammert.“ Mit dieser halbherzigen Entscheidung habe der Gesetzgeber eine wichtige Chance für mehr Gleichbehandlung im Markt und größere Transparenz für den Bürger vertan.

  • Zwar hat der Bundesrat das Kreislaufwirtschaftsgesetz am vergangenen Freitag an den Vermittlungsausschuss geschickt, doch ein weiteres Papier zur Abfallbehandlung wurde angenommen: Die Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung. Der Entsorgerverband BDE ist darüber nicht glücklich.

  • Der Bundesrat hat heute über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz entschieden. Die Entscheidung des Bundesrats, über den Vermittlungsausschuss eine nochmalige Einschränkung der gewerblichen Sammlung im KrWG durchzusetzen, stößt auf Kritik des Entsorgerverbands BDE. „Geradezu unverständlich ist, dass der Bundesrat die gewerbliche Sammlung werthaltiger Abfälle noch weiter einschränken will“, kommentierte BDE-Präsident Peter Kurth.

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link