BDE kritisiert Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der Entsorgerverband BDE kritisiert die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nach seiner Ansicht sieht sie keine ernsthaften Schritte hin zu einer vollständigen Kartellrechtsüberprüfung des Wassersektors vor. BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Gesetz regelt bisher nur die Kontrolle von Preisen. Das Thema der Gebührenkontrolle ist jedoch nach wie vor ausgeklammert.“ Mit dieser halbherzigen Entscheidung habe der Gesetzgeber eine wichtige Chance für mehr Gleichbehandlung im Markt und größere Transparenz für den Bürger vertan.

„Der Flucht ins Gebührenrecht, wie sie von einigen Kommunen zur Umgehung des Kartellrechts bereits vollzogen wurde, ist damit weiterhin Tür und Tor geöffnet“, kritisiert der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) weiter. Die Argumentation von kommunaler Seite, dass auch Gebühren überprüft würden, sei, so Kurth, nur die halbe Wahrheit. Die Kommunalaufsicht prüfe nur die formelle Einhaltung von Recht und Gesetz, nicht aber die inhaltliche Angemessenheit der Gebührenhöhe. „Solange die Kontrolle weder umfassend noch durch einen objektiven Dritten erfolgt, besteht die Gefahr, dass der Verbraucher überhöhte Kosten zu tragen hat.“

Erschwerend komme für die Bürger hinzu, dass sie im Gegensatz zum Stromsektor den Wasserversorger nicht frei wählen könnten, da dieser Markt nicht liberalisiert sei. Kurth: „Gerade deshalb müssen die Kosten für die Wasserversorgung besonders streng und von unabhängiger Stelle kontrolliert werden.“

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