In einer gemeinsamen Stellungnahme machen der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) deutlich, dass Altpapier, entgegen anders lautender Erklärungen, die zur Verunsicherung beigetragen haben, im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung nicht vorregistriert werden muss.