Region Hannover geht vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Die Region Hannover geht im Rechtsstreit um die gewerbliche Altpapiersammlung vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

„Wir werden Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover einlegen, die gewerbliche Sammlung von Altpapier vorläufig zuzulassen“, kündigte Regionspräsident Hauke Jagau am Freitag. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss die Untersagungsverfügung der Region gegen die Firmen Remondis, Pape und Alba außer Kraft gesetzt.

„Es muss grundsätzlich geklärt werden, ob das Interesse an niedrigen Gebühren für die Allgemeinheit als öffentliches Interesse nicht Vorrang vor dem Gewinninteresse einzelner haben muss“, begründete der Regionspräsident den Entschluss, die nächste Instanz anzurufen.

„Wenn die Sammlung von Altpapier durch Private zugelassen wird, profitieren davon nur die gewerblichen Anbieter, aber nicht die Bürger.“

Jagau warnte davor, ein funktionierendes kommunales System zu unterhöhlen. Zum einen dienten die Einnahmen aus der Altpapierverwertung der Gebührenstabilität. Zum anderen werde der kommunale Abfallentsorgungsbetrieb auch künftig verpflichtet sein, Altpapier einzusammeln – nämlich überall dort, wo es für die privaten Anbieter nicht attraktiv ist.

„Das heißt, es wird ein komplettes System vorgehalten, aber den Profit machen andere“, sagte Jagau.

Umweltdezernent Axel Priebs schätzt, dass die Gebühren für die Abfallentsorgung um bis zu neun Prozent steigen könnten, wenn das Altpapier nicht mehr vom kommunalen Entsorger eingesammelt und verwertet wird. Das Verwaltungsgericht habe mit einer Steigerung von vier Prozent eine zu niedrige Zahl zugrunde gelegt.

„Das Gericht hat die Vorhaltekosten für die flächendeckende Entsorgung nicht gewürdigt“, sagte Priebs. „Der Gewinn der gewerblichen Altpapiersammler geht zu Lasten aller Einwohner und Einwohnerinnen der Region. Jeder Einwohner und jede Einwohnerin der Region hat bisher mit zehn Euro im Jahr durch niedrigere Abfallgebühren von der öffentlichen Altpapiersammlung profitiert.“

„Das Thema betrifft ganz grundsätzlich die öffentliche Daseinsvorsorge“, stellte Regionspräsident Jagau klar.

„Wenn sich private Anbieter – in welchem Bereich auch immer – die Rosinen rauspicken und für die kommunalen Betriebe nur die Betätigungsfelder übrig bleiben, in denen Verluste garantiert sind, wird das Leben für alle teurer. Denn die Bürger müssen die Verluste der kommunalen Unternehmen ausgleichen, während die Privaten die Gewinne machen.“

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover wird dem Gericht heute noch zugestellt. Für die Begründung hat die Region Hannover zwei weitere Wochen Zeit.

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