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Abfallrecht

  • „Die Vernehmung des ehemaligen Geschäftsführers der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (WEV), Holger Bauerfeind, im Abfall-Untersuchungsausschuss hat ein überraschendes Ergebnis erbracht.“ Das teilt der Obmann der sächsischen Grünen, Johannes Lichdi, mit. Die Staatsanwaltschaft Leipzig habe die Rechtswidrigkeit der Verschiebung von Italienmüll von Cröbern nach Sachsen-Anhalt als unerlaubte Abfallbeseitigung bewertet und das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

  • Am 19. September führt der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) durch. Unter den elf Sachverständigen ist auch Hartmut Gaßner von der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., wie GGSC mitteilt. Am 8. September stellt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Vorveranstaltung das KrWG auf den kommunalen Prüfstand.

  • „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet, das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft.“ Das sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Er beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 4. Juli, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung europarechtskonform seien.

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  • Der Beschluss des Bundesrats bedeutet in den Augen des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) eine einseitige Parteinahme zu Gunsten der Interessen kommunaler Unternehmen. „Das ist nicht akzeptabel“, findet bvse-Präsident Burkhard Landers anlässlich des Bundesratsbeschlusses in der ersten Lesung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) deutliche Worte.

  • Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das heutige Votum des Bundesrates zur Novelle des Abfallrechts, die Verantwortung der Kommunen für die Hausmüllentsorgung nicht zu schwächen. „Der Bundestag sollte dem Bundesrat folgen, die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Abfallrechts korrigieren und die kommunale Verantwortung für die Hausmüllentsorgung sicherstellen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.

  • „Es drohen erhebliche Gefahren für unser Geschäft!“ So lautet die Einschätzung der BDSV zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. „Um die Interessen unserer Branche beim künftigen Inhalt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu wahren, ist es dringend erforderlich, dass wir auf allen politischen Ebenen tätig werden“, schreiben BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson und BDSV-Geschäftsführer Ulrich Leuning im aktuellen Newsletter der BDSV.

  • Der Berner Gemeinderat will den Littering-Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vor das Bundesgericht bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Entsorgung von Siedlungsabfall aus dem öffentlichen Raum allein über die Steuern und nicht über Gebühren zu finanzieren sei. Der Gemeinderat sei überzeugt, dass das städtische Abfallreglement dem übergeordneten Recht entspreche und wolle sich für die Anwendung des Verursacherprinzips im öffentlichen Raum stark machen, heißt es in einer Mitteilung des Informationsdienstes der Stadt Bern.

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  • Kritik an der geplanten Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts üben Stadt und Landkreis Celle. Der Oberbürgermeister, Dirk-Ulrich Mende (SPD), und Landrat Klaus Wiswe (CDU) haben eine Resolution der kommunalen Spitzenverbände unterzeichnet. Auch der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle unterstützt diese Resolution.

  • Muss die Böblinger US-Panzerkaserne ihren Siedlungsabfall der örtlichen Müllverbrennungsanlage überlassen? Oder hat sie zu Recht ein privates Unternehmen mit der Entsorgung beauftragt? Hierüber wird zurzeit in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt. Mit einer Urteilsverkündung wird in den kommenden Wochen gerechnet.

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