Umweltausschuss hört Sachverständige zum KrWG

Am 19. September führt der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) durch. Unter den elf Sachverständigen ist auch Hartmut Gaßner von der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., wie GGSC mitteilt. Am 8. September stellt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Vorveranstaltung das KrWG auf den kommunalen Prüfstand.

Der Umweltausschuss wird die elf Sachverständigen voraussichtlich zu den Themen europarechtliche Fragen, das Verhältnis öffentlich-rechtlicher und privater Entsorger sowie zu zukünftigen Verfahren der Wertstofferfassung (ökologische Effekte, Finanzierungsmodelle, Abfallvermeidung, Verwertungsquoten) anhören, teilt GGSC in seinem aktuellen Newsletter weiter mit.

Im Vorfeld dieser Anhörung zum KrWG im Umweltausschuss des Bundestages führen der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und die kommunalen Spitzenverbände eine Veranstaltung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durch. Diese findet nach Angaben des VKU am 8. September in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin statt und solle noch einmal die spezifischen kommunalen Interessen, die durch die Novelle des vorhandenen Abfallrechts berührt sind, unterstreichen.

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