Ab August 2026 gelten EU-weit die neuen Vorgaben der am 11. Februar diesen Jahres in Kraft getretenen europäischen Verpackungsverordnung. Das bisherige deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) soll vor diesem Hintergrund durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden.






