Der Abfall aus über 100.000 Biotonnen wird ab sofort in der neuen Biogasanlage der Stadtreinigung Hamburg (SRH) behandelt. Bis zu 600 Kubikmeter Biogas sollen dort pro Stunde erzeugt werden.
Der Abfall aus über 100.000 Biotonnen wird ab sofort in der neuen Biogasanlage der Stadtreinigung Hamburg (SRH) behandelt. Bis zu 600 Kubikmeter Biogas sollen dort pro Stunde erzeugt werden.
Der Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen (VBS) reagiert mit Unverständnis auf Behauptungen der Fraktion der Freien Wähler, der privaten Entsorgungsunternehmen „Rosinenpickerei“ vorwirft.
Wer Müll auf einem fremden Grundstück abgelädt, begeht eine Eigentumsbeeinträchtigung. Im Fall eines Nachbarstreites, bei dem einer der Streithähne Müll auf dem Grundstück des anderen abgeladen hat, wurde der Mann zur Unterlassung verurteilt. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Gleichzeitig sei ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht worden, sollte er ein weiteres Mal Müll im Garten seines Nachbarn abladen.
Zwar hat der Bundesrat das Kreislaufwirtschaftsgesetz am vergangenen Freitag an den Vermittlungsausschuss geschickt, doch ein weiteres Papier zur Abfallbehandlung wurde angenommen: Die Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung. Der Entsorgerverband BDE ist darüber nicht glücklich.
Nachdem der Bundesrat am vergangen Freitag das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz erstmal gestoppt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat, zeigen sich die Entsorger-Verbände, die private Unternehmen bündeln, überwiegend enttäuscht. Der bvse will die umstrittene Gleichwertigkeitsklausel unbedingt erhalten wissen. Und lobt aber gleichzeitig den Wegfall einer anderen Verpflichtung.
Bis zu 16 Prozent des Gesamtstromverbrauches im Saarland könnte im Jahr 2050 aus Biomasse gewonnen werden. Derzeit liegt der Anteil der Biomasse am Stromverbrauch bei rund 3 Prozent. Das ist ein Ergebnis der Biomasse-Potenzialstudie für das Saarland, die das Saarbrücker Institut für ZukunftsEnergieSysteme (Izes) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr erstellt hat. Im Fokus stand insbesondere die Reststoffwirtschaft mit den darin beinhalteten Potenzialen.
Der Bundesrat hat heute über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz entschieden. Die Entscheidung des Bundesrats, über den Vermittlungsausschuss eine nochmalige Einschränkung der gewerblichen Sammlung im KrWG durchzusetzen, stößt auf Kritik des Entsorgerverbands BDE. „Geradezu unverständlich ist, dass der Bundesrat die gewerbliche Sammlung werthaltiger Abfälle noch weiter einschränken will“, kommentierte BDE-Präsident Peter Kurth.
„Der Bund hat die Quittung für seinen Versuch erhalten, ohne Not die weitgehende Privatisierung der Abfallwirtschaft zu Lasten der Gebührenzahler quasi durch die Hintertür einführen zu wollen.“ Mit diesen Worten kommentierte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller die versagte Zustimmung des Bundesrates zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Untersteller begrüßte, dass der Bundesrat jetzt den Vermittlungsausschuss angerufen hat, um in einem wesentlichen Punkt das vorgelegte Gesetz zu ändern.
Auf ihrer heutigen Sitzung haben die Vertreter der Länder im Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht zugestimmt. „Kontroverse Debatten bestätigen die zentrale Bedeutung der Kommunen bei der Abfallentsorgung“, sagt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) zur heutigen Entscheidung des Bundesrats.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt, dass das von der schwarz-gelben Koalition im Bundestag beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Bundesrat gestoppt worden ist und in den Vermittlungsausschuss eingebracht wird. Das Gesetz hätte nach Ansicht von Verdi eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bei kommunalen Entsorgungsbetrieben gefährdet, den Wettbewerb zu Lasten der Bürger beschleunigt und Gebührenerhöhungen nach sich gezogen.
Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelehnt. Das Gesetz wird nun im Vermittlungsausschuss nochmals überarbeitet. „Wir hoffen, dass im Vermittlungsausschuss das Gesetz so formuliert wird, dass Rechtsklarheit herrscht und die ökologischen Aspekte deutlicher zum Tragen kommen“, so Helmut Schmidt, zweiter Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM). Kurzfristig sei für die Abfallentsorgung in München aber keine Änderungen zu erwarten.
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