Der Bundesrat hat am 06. März den Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die keine KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind, bis zum 05.12.2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit nach der europäischen Norm DIN EN 16247-1 durchführen müssen.







