Deponievereinfachungsverordnung: Scholz Recycling reicht Feststellungsklage ein

Der Metallschrottentsorger Scholz Recycling hat beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage eingereicht, die darauf abzielt, den Verordnungsgeber zu verpflichten, entgegen der Mitte des Jahres in Kraft tretenden Deponievereinfachungsverordnung die Ablagerung eines definierten Abfallteilstromes übergangsweise für drei Jahre zuzulassen. Zugleich ersucht das Unternehmen das Verwaltungsgericht um Vorlage dieser Rechtsproblematik beim Europäischen Gerichtshof.

Wie das Unternehmen heute der Presse weiter mitteilt, wird spätestens in der 22. Kalenderwoche ein renommierter deutscher Verfassungsrechtler einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und der damit verbundenen Rechtssatzverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Die Deponievereinfachungsverordnung untersagt die Deponierung von Abfällen, die einen bestimmten Brennwert übersteigen. Derartige Abfälle fallen bei Scholz Recycling an. Das Unternehmen betreibt seit Jahren eine hochwertige Aufbereitungstechnik für die Verarbeitung der Shredderleicht- und Shredderschwerfraktion.

Durch die aufwändige Aufbereitung der Shredderschwerfraktion entsteht allerdings ein mengenmäßig kleiner Stoffstrom, der sowohl überdurchschnittlich heizwertreich als auch überdurchschnittlich chlorhaltig ist. Diese Kunststoff-/Gummi-Fraktion mit einer jährlichen Menge von 15.000 bis 20.000 Tonnen konnte in Übereinstimmung mit der bislang geltenden Deponieverordnung auf dafür zugelassenen Deponien abgelagert werden. Mit der neuen Deponievereinfachungsverordnung soll dies ab Mitte des Jahres nicht mehr möglich sein.

In Anbetracht des Fehlens geeigneter energetischer Entsorgungsmöglichkeiten war und ist die übergangsweise Ablagerung dieser Fraktion unabdingbar, behauptet Scholz Recycling. Das Unternehmen hat in den vergangenen Monaten, trotz Unterstützung einiger Bundesländer, vergeblich darum gerungen, das Recht auf Ablagerung der chlorreichen Kunststoff-/Gummi-Fraktion übergangsweise beizubehalten, bis die derzeit laufenden Versuche des Unternehmens, den Abfallstrom mit einer Pyrolyse zu entsorgen, Produktionsreife besitzen.

Die Scholz-Gruppe hatte in den vergangenen Monaten vergeblich mit Betreibern von thermischen Behandlungsanlagen über eine energetische Entsorgung des Kunststoff-Gummi-Gemisches verhandelt. Diese würde auf eine fein dosierte Verteilung der chlorreichen Fraktion auf mehrere Verbrennungsanlagen bestehen und gelangen in Folge dieses komplizierten „Verteilens“ zu Preisvorstellungen, mit denen die hochmodernen Anlagen der Scholz-Gruppe zwangsläufig aus dem Wettbewerb ausscheiden, so die Befürchtung des Metallschrottunternehmens.

Zudem soll Scholz Recycling auch noch die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Annahmebedingungen der verschiedenen Verbrennungsanlagen übernehmen, ohne die Dosierung bestimmen zu können, heißt es in der Pressemitteilung des Unternehmens, das bereits 60 Millionen Euro investiert hat, „um die Verwertungsquoten der Altautoverordnung zu erfüllen und dem Primat der stofflichen Verwertung aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie nachzukommen“.

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