BDI: Umweltgesetzbuch verkompliziert Genehmigungen

„Investitionen werden unsicherer und Genehmigungsverfahren komplizierter, wenn der Gesetzgeber das Umweltgesetzbuch in der vorliegenden Form beschließt.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf anlässlich der vom Bundesumweltministerium angesetzten Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB).

„Die Industrie unterstützt das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, das Umweltrecht zu straffen und zu entbürokratisieren. Die bisher vorliegenden Entwürfe werden dem bisher nicht gerecht“, so der ehemalige Bayerische Umweltminister.

„Diese sehen ein neues Zulassungsverfahren für Industrieanlagen vor, die so genannte ‚integrierte Vorhabengenehmigung‘. Deren Ausgestaltung bringt weder für Behörden noch für Unternehmen einen zusätzlichen Nutzen. Sie sollte auf jeden Fall überarbeitet werden“, forderte Schnappauf.

Die integrierte Betrachtung von Umweltauswirkungen auf Boden, Luft und Wasser sei bereits Realität. Entsprechende europarechtliche Vorgaben sind in Deutschland bereits seit 2001 umgesetzt.

„Die Entwürfe für das UGB schaffen Unsicherheit für Behörden und Industrieunternehmen. Ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung ist nicht erkennbar. Gerade beim Abbau von Bürokratiekosten enttäuschen die Entwürfe“, sagte Schnappauf weiter.

„Bei Bürokratiekosten von zirka 42.000 Euro für die Neuzulassung oder zirka 88.000 Euro für die Änderung einer Industrieanlage werden höchstens 800 Euro gespart. Gleichzeitig entwertet der Gesetzentwurf die bisherige wichtige Rechtsprechung. Bis wir wieder eine vergleichbare Rechtssicherheit haben, könnten bis zu 30 Jahre vergehen“, warnte Schnappauf.

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