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Umweltministerkonferenz in Mainz

Umweltminister von Bund und Ländern haben in Mainz unter anderem eine gemeinsame Position und Leitlinien zur energetischen Nutzung von Biomasse beschlossen. Energie und Klimaschutz waren die wichtigsten Themen der Umweltministerkonferenz (UMK), die vom 4. bis 6. Juni in der Landeshauptstadt Mainz stattfand. Die Länder waren mit dreizehn Amtsträgern vertreten, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nahm nicht die volle Dauer der Konferenz teil.
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In Bezug auf die energetischen Nutzung von Biomasse einigte man sich auf eine gemeinsame Position: „Biomasse ist ein knappes Gut, das effizient verwendet werden muss.“ Dabei sei das Prinzip der Kaskadennutzung – stoffliche vor energetischer Verwertung –anzuwenden.

Die Umweltminister fordern zudem, die künftige Strategie zur stofflichen und organischen Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen verstärkt an den Kriterien Treibhausgasminderung, Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz zu orientieren. In der EU solle die Priorität auf nachhaltig erzeugter Biomasse liegen. Die UMK bittet daher die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Umsetzung eines europäischen Zertifizierungssystems für Importe aus Drittländern einzusetzen.
Die UMK betont, dass gerade im Verkehrssektor vor allem durch eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs und technologische Innovationen der Beitrag zum Klimaschutz erbracht werden muss. Die Verwendung von Biokraftstoffen ist dann zu verantworten, wenn sie einen anspruchsvollen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leistet und eine energieeffiziente Nutzung der Fläche erfolgt. Die UMK unterstützt das ehrgeizige Ziel der EU-Kommission im Jahr 2020 einen Anteil von 10 Prozent Biokraftstoff (energetisch) am Kraftstoffmarkt zu erreichen. Dieser Prozess muss aber kontinuierlich begleitet und regelmäßig evaluiert werden.

Weiter hat sich die UMK bezüglich des Umweltgesetzbuches (UGB) einstimmig für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen und noch einmal dessen Bedeutung betont: „Das Umweltgesetzbuch ist ein Kernelement der Föderalismusreform.“ Mit einer umfassenden Vorhabengenehmigung könnten Zulassungsverfahren vereinheitlicht und vereinfacht werden. Zudem ließen sich effektiver Umweltschutz sowie Entlastungseffekte und Effizienzgewinne für Wirtschaft und Vollzug erzielen.

Ebenfalls haben die Umweltminister von Bund und Ländern dem rheinland-pfälzischen Konzept zum fossilenergiefreien Neubau bis zum Jahr 2020 beschlossen. Darin wird die stufenweise Nachführung der Mindestenergiestandards gefordert. „Zwischen 50 und 80 Prozent der Energie wird, je nach Gebäudetyp für Wärme benötigt. Planer, Investoren sowie die Hersteller von Produkten und Technologien müssen wissen, welche Standards in 5 oder 10 Jahren gelten“, stellt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) fest. Die stufenweise Anhebung von Standards fördere Innovation und bedeute Planungssicherheit für alle gebäudebezogenen Dienstleister sowie Produzenten und vermeide Fehlinvestition („stranded investments“). Der Energie-Gewinn-Standard im Neubau würde es ab 2020 ermöglichen, langfristig 40 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs, der bisher vor allem auf fossilen Energieträgern basiert, durch Energieeinsparung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu ersetzen, so Conrad.

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