Perspektive für die Biogasbranche

Im Deutschen Bundestag wurde die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach zähem Ringen hatte sich die Regierungskoalition auf einen Gesamtkompromiss zum EEG verständigt.

„Bei Biogas fällt das Resümee für Anlagen bis 500 kW durchweg positiv aus“, fasst Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., das Ergebnis zusammen. „Mit den Vergütungsanhebungen für Strom aus Biogas geben die Bundestagsabgeordneten der Branche eine neue Zukunftsperspektive und ermöglichen weitere Investitionen.“ Die Große Koalition hat damit die Voraussetzungen geschaffen, dass Biogas einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten kann.
Nachdem sich die Preise für Mais und Getreide, die derzeit wichtigsten Einsatzstoffe
in Biogasanlagen, in den vergangen 15 Monaten mehr als verdoppelt haben, können die bestehenden Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden. Aufgrund der nicht mehr auskömmlichen EEG-Vergütung für Strom aus Biogas wurden im landwirtschaftlichen Bereich seit dem Frühjahr 2007 keine Biogasanlagen mehr gebaut. Herstellerfirmen mussten Mitarbeiter entlassen, erste Firmen hatten bereits Insolvenz angemeldet. Mit der Anhebung der Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen bis 500 kW um einen Cent/kWh sowie der Erhöhung des Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) um ebenfalls einen Cent/kWh könne die Kostenexplosion bei den Rohstoffen zumindest teilweise abgefangen werden, so die Verlautbarung des Fachverbandes.
Durch die Einführung des so genannten Güllebonus wird bei bestehenden und zukünftigen Anlagen der Fokus weniger auf nachwachsenden Rohstoffen und verstärkt auf der Verwendung von Gülle für die Biogasproduktion liegen. Für Anlagen bis 150 kW beträgt der Güllebonus vier Cent/kWh, über 150 bis 500 kW mit einem Mindesteinsatz von 30 Masseprozent Gülle bei einem Cent/kWh. Der Fachverband erhofft sich, dass mit der Besserstellung des Biogases Altanlagen aus der Krise geführt und eine Markterholung Raum für Neuanlagen bietet.
Für Altanlagen bis 500 kW, die vor 2004 in Betrieb gegangen sind, wurde die Forderung des Fachverbandes Biogas e.V. zum KWK-Bonus vom Gesetzgeber aufgegriffen. Diese Anlagen können nun ab Anfang nächsten Jahres den um einen Cent erhöhten KWK-Bonus von drei Cent/kWh in Anspruch nehmen, wenn das Wärmekonzept die geforderten Effizienzkriterien erfüllt.
Für Anlagen mit einer Leistung von über 500 kW fällt die Einschätzung des Verbandes schlechter aus. Denn die Verbesserungen greifen nur bis zu einer Leistung von 500 kW, wenn auch teilweise anteilig für größere Anlagen. Allerdings sind Regelungen für die Einspeisung von aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz vorgesehen, die in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung für größere Biogasanlagen eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Alternative zur Vor-Ort-Verstromung des Biogases bieten können.

Entgegen der ursprünglichen Pläne, treten die für die Biogasproduktion relevanten Teile des neuen EEG nun doch erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Fachverband Biogas kritisiert diesen späten Termin, da eine schnelle Hilfe für die in Not geratenen Biogasanlagen dringend notwendig sei. Mit dem neuen EEG wird die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum durch Biogas über den Klein- und Mittelstand fortgesetzt; das Gesetz bietet explizit für Landwirtschaftsbetriebe mit Viehhaltung gute Chancen eine an den Bestand angepassten Biogasanlage auf der Basis von Gülle zusätzliches Einkommen zu erzielen und die Wärme im Stall zu nutzen. Über den Güllebonus wird, so die Erwartung des Fachverbandes Biogas e.V., die Verzahnung von Viehhaltung und Biogas verbessert.

Zusammen mit dem EEG wurde das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Das EEWärmeG verpflichtet Eigentümer neuer Gebäude dazu, ihren Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Diese Forderung kann auch durch den Einsatz von Biogas erfüllt werden. So gilt die Mindestdeckungspflicht als erfüllt, wenn der Wärmeenergiebedarf mindestens zu 30 Prozent mit Energie gedeckt wird, die aus Biogas in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde. Des Weiteren kann die Verpflichtung zur Deckung des Wärmeenergiebedarf zu einem wesentlichen Anteil aus in Kraft-Wärme-Kopplung mittels Biogas erzeugter Wärme über ein Netz der Nah- und Fernwärmeversorgung erfüllt werden.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.