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Bundeskabinett will deutsches Chemikalienrecht an REACH anpassen

In Deutschland ist der Weg frei für das neue europäische Chemikalienrecht REACH. Am 19. Dezember verabschiedete das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz, mit dem das deutsche Chemikalienrecht an die neuen Regelungen angepasst und überflüssig gewordene Vorschriften aufgehoben werden können.
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Durch die REACH wird das Chemikalienrecht in der Europäischen Union neu geordnet und vereinheitlicht. Ihr Hauptziel ist es, bestehende Wissenslücken hinsichtlich möglicher Stoffrisiken zu schließen und einen verantwortlicheren Umgang mit Stoffen zu ermöglichen. Das neu gewonnene Wissen über chemische Stoffe und ein darauf aufbauendes Risikomanagement soll Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen.
„REACH ist eine der ehrgeizigsten umweltpolitischen Richtlinien in der Geschichte der EU“, erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Nun sei es die Aufgabe der Unternehmen, Mitgliedstaaten und der neuen Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki, REACH mit Leben zu erfüllen. „Dem trägt die Bundesregierung mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf Rechnung“, sagte Gabriel.

Quelle: BMU, Nr. 355/07

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