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Chemikalienrecht

  • Am 31. Mai 2013 endet die zweite Registrierungsfrist unter dem EU-Chemikalienrecht REACH. Aufgrund der niedrigeren Tonnagen für chemische Stoffe in dieser Registrierungsphase wird ein höherer Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erwartet. Das teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit. Zur Unterstützung der KMU werde der deutsche REACH-CLP Helpdesk die Veranstaltung „Erfolgreich registrieren 2013!“ durchführen.

  • Der Reach-Prozess im EU-Chemikalienrecht ist im Fluss. Mit der Broschüre Reach-Info 8 „Nächste Schritte unter der EU-Verordnung Reach“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im Reach-Verfahren einen Überblick über Maßnahmen, die verschiedene Akteure jetzt in Angriff nehmen müssen.

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