Höhere Strafen bei schweren Umweltstraftaten
Der Entwurf sieht höhere Strafrahmen vor, wenn Umweltstraftaten katastrophale Folgen haben oder banden- und gewerbsmäßig begangen werden. Bei vorsätzlich verursachten schweren Umweltschäden soll künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gelten.
Bei bestimmten Abfall- und Radioaktivitätsdelikten soll der Strafrahmen in der Regel auf sechs Monate bis zehn Jahre steigen, wenn Täter organisiert und gewerbsmäßig handeln.
Neue Befugnisse für Ermittler
Bei besonders schweren Umweltstraftaten sollen Strafverfolgungsbehörden künftig verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nutzen können. Dazu zählt die Telekommunikationsüberwachung. Die Bundesregierung will damit vor allem gegen organisierte Kriminalität im Bereich illegaler Entsorgung, gefährlicher Stoffe und grenzüberschreitender Umweltverstöße vorgehen.
Unternehmen drohen höhere Geldbußen
Auch die Sanktionen gegen Unternehmen sollen steigen. Bei vorsätzlichen Straftaten einer Leitungsperson soll die Verbandsgeldbuße von bisher zehn auf 40 Millionen Euro erhöht werden. Bei fahrlässigen Straftaten soll der Höchstbetrag von fünf auf 20 Millionen Euro steigen.
Zudem soll das Gesetz genauer regeln, wie Geldbußen bemessen werden. Maßgeblich sollen die Bedeutung der Straftat, der Vorwurf gegen das Unternehmen und dessen wirtschaftliche Verhältnisse sein.
Neue Straftatbestände geplant
Der Entwurf setzt die europäische Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt um. Vorgesehen sind unter anderem neue Regelungen zum Inverkehrbringen umweltschädlicher Erzeugnisse. Dies betrifft Fälle, in denen Produkte rechtswidrig auf den Markt gebracht werden und ihre Nutzung in größerem Umfang erhebliche Luftveränderungen verursachen kann.
Außerdem soll das Ökosystem als schützenswertes Umweltmedium in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Bislang nennt das deutsche Strafrecht unter anderem Boden, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen und die menschliche Gesundheit.
Energie als neue Tathandlung
Das Strafgesetzbuch soll künftig auch bestimmte Energieformen erfassen. Dazu gehören Geräusche, Erschütterungen, thermische Energie und nichtionisierende Strahlen. Damit sollen etwa Lärm, Wärme oder Licht unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich relevant werden.
Schärfere Regeln für F-Gase
Änderungen sind auch im Nebenstrafrecht geplant. Besonders betroffen ist der illegale Handel mit fluorierten Treibhausgasen. Wer solche F-Gase organisiert als Bande handelt, soll künftig nach dem Chemikaliengesetz mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können. Auch hier soll Telekommunikationsüberwachung bei entsprechendem Tatverdacht möglich sein.
Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und im Deutschen Bundestag.







