In einem nächsten Schritt strebt TÜV SÜD Denmark ApS die Anerkennung als Benannte Stelle nach der EU-Batterieverordnung an.
Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ersetzt die bisherige Batterierichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie schafft ein einheitliches Regelwerk für Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien, einschließlich Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge. Neben sicherheits- und leistungsbezogenen Anforderungen enthält sie verbindliche Vorgaben zum CO₂-Fußabdruck, zu Mindestrezyklatanteilen, zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit sowie zu Transparenzanforderungen wie dem digitalen Batteriepass. Damit werden Herstellung, Nutzung und End-of-Life-Phase regulatorisch als zusammenhängender Lebenszyklus betrachtet. Die Verordnung konkretisiert Anforderungen an Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Batteriesektor.
Mit der Akkreditierung erweitert TÜV SÜD Denmark ApS sein Tätigkeitsfeld im Bereich der Konformitätsbewertung nach europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften. Das Leistungsportfolio umfasst Sicherheits- und Leistungsprüfungen, regulatorische Bewertungen sowie die Verifizierung von Nachhaltigkeits- und Lieferkettendaten. Die Bewertung global erhobener Daten gewinnt im Zuge der neuen Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf Sekundärrohstoffe und Rezyklateinsatz.
Die angestrebte Benennung als Notifizierte Stelle würde es TÜV SÜD Denmark ApS ermöglichen, formelle Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der EU-Batterieverordnung durchzuführen. Vor dem Hintergrund der steigenden regulatorischen Anforderungen an Batteriehersteller, Inverkehrbringer und Importeure gewinnt die unabhängige Prüfung von Nachhaltigkeits-, Sicherheits- und Transparenzkriterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette an Relevanz.







