In Schwaben, konkret in Vöhringen, sowie in Oberbayern in der Gemeinde Maisach befinden sich entsprechende Vorhaben in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Der VBS sieht darin eine strukturelle Verdrängung privatwirtschaftlicher Angebote und eine Gefährdung bereits getätigter Investitionen.
Im politischen Kontext der vergangenen Jahre wird das Wärmeplanungsgesetz zunehmend als rechtliche Grundlage für kommunale Aktivitäten im Bereich der Bioabfallverwertung herangezogen. Kommunen greifen damit verstärkt in einen Markt ein, der bislang von privaten Unternehmen getragen wird. In der sozialen Marktwirtschaft ist wirtschaftliches Handeln der öffentlichen Hand grundsätzlich auf Aufgaben beschränkt, die von privaten Akteuren nicht effizient oder nicht in ausreichender Qualität erfüllt werden können. Für die Bioabfallverwertung trifft dies nach Einschätzung des VBS nicht zu, da private Betreiber seit Jahren über erprobte Anlagen, betriebliche Erfahrung und belastbare Verwertungskonzepte verfügen.
Private Unternehmen haben im Vertrauen auf stabile ordnungspolitische Rahmenbedingungen erhebliche Mittel in den Bau und Betrieb von Biogasanlagen investiert. Werden Bioabfallströme künftig kommunal gebündelt, entzieht dies bestehenden Anlagen die wirtschaftliche Grundlage. Damit geraten nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung unter Druck. Der Mittelstand trägt in vielen Regionen wesentlich zu Steuereinnahmen, Beschäftigung und gesellschaftlichem Engagement bei.
Aus fachlicher Sicht besteht laut VBS für zusätzliche kommunale Biogasanlagen kein erkennbarer Bedarf. Die verfügbaren Bioabfallmengen gelten in Schwaben und Oberbayern als weitgehend konstant, gleichzeitig bestehen ausreichende Verwertungskapazitäten. Neue Anlagen führen daher nicht zu einer Ausweitung der energetischen Nutzung, sondern zu einer Umverteilung der vorhandenen Stoffströme. Hinzu kommen zusätzliche Umweltwirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Infrastrukturmaßnahmen, ohne dass ein zusätzlicher ökologischer Nutzen entsteht.
Erfahrungen aus anderen Regionen zeigen zudem, dass kommunale Biogasprojekte häufig an hohen Investitions- und Betriebskosten scheitern. In mehreren Landkreisen und bei kommunalen Versorgern wurden entsprechende Vorhaben nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht weiterverfolgt. Gleichzeitig haben sich die Erlöse für Strom und Wärme aus Biogas seit dem starken Anstieg unmittelbar nach Beginn des Ukrainekriegs deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund steigt das Risiko, dass neue Anlagen langfristig zu finanziellen Belastungen für Kommunen werden und sich in steigenden Abfallgebühren niederschlagen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird eine transparente Entscheidungsgrundlage als erforderlich angesehen. Die Offenlegung der Gutachten, auf deren Basis kommunale Gremien über den Bau neuer Anlagen entscheiden, könnte dazu beitragen, wirtschaftliche, ökologische und strukturelle Auswirkungen sachlich zu bewerten. Eine frühzeitige Einbindung des Fachwissens bestehender Anlagenbetreiber ermöglicht es, Planungsannahmen realistisch einzuordnen und Fehlentwicklungen zu vermeiden.







