Entscheidend für den Erfolg dieses Systems ist die aktive Beteiligung der bestehenden Akteure aus den Bereichen Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling. Nur durch die Einbindung ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und etablierten Infrastrukturen kann ein hochwertiger Umgang mit gebrauchten Textilien gewährleistet werden.
„Die gewachsenen Strukturen der Branche bilden das Rückgrat einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Textilien“, so die Gesellschafter der GftZ „Ohne ihre Mitwirkung droht der Verlust von Know-how, Qualität und Effizienz – und damit das Verfehlen der ökologischen Ziele der EPR-Regelung.“ Ein zukünftiges Textilgesetz sollte daher verbindliche Beteiligungsprozesse vorsehen, um die fachliche Expertise der Branche in die praktische Ausgestaltung einzubringen.
Notwendig sind insbesondere:
- die Einbindung und Sicherung bestehender Sammel-, Sortier- und Vermarktungsstrukturen,
- die Einrichtung eines branchenspezifischen Fachbeirats,
- qualitätsorientierte Kriterien für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling,
- sowie klare Regelungen zu Berichtspflichten und Audits.
Nur durch einen strukturierten Dialog mit den etablierten Akteuren aus dem Entsorgungsbereich kann der Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft im Textilsektor gelingen.






