Ziel der Befragung ist es, Rückmeldungen aus der gesamten Wertschöpfungskette zu möglichen handelspolitischen Maßnahmen zu erhalten, die die Verfügbarkeit von Aluminiumschrott im EU-Binnenmarkt sichern sollen.
Der VDM, die BDSV sowie der bvse bewerten die Konsultation kritisch. Nach Einschätzung der drei Verbände ist der Fragebogen in Aufbau und Fragelogik so gestaltet, dass er die Markt- und Recyclingrealität nur unzureichend abbildet. Insbesondere sehen sie methodische Probleme bei den zugrunde gelegten Annahmen zur Preis- und Marktentwicklung.
Kritisiert wird zudem die Struktur der Fragen, die handelspolitische Eingriffe wie Exportbeschränkungen oder Mindestzölle teilweise voraussetzten und damit aus Sicht der Verbände keinen ausreichenden Raum für eine grundsätzliche Ablehnung solcher Instrumente lassen. Alternative Perspektiven, etwa die Bedeutung internationaler Stoffströme oder die Rolle von Exportmärkten für stabile Absatzkanäle in der Recyclingwirtschaft, seien im Fragebogen nur begrenzt berücksichtigt.
VDM, BDSV und bvse verweisen darauf, dass Recycling bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Rohstoffversorgung in Europa leistet. Entscheidungen zu möglichen Handelsmaßnahmen sollten nach Auffassung der Verbände auf einer belastbaren Datengrundlage beruhen, um Fehlsteuerungen im Markt für Aluminiumschrott zu vermeiden. Als besonders relevant bewerten sie die Auswirkungen auf Investitionen, die mittelständisch geprägte Recyclingwirtschaft sowie die Funktionsfähigkeit von Sekundärrohstoffmärkten.
Die Europäische Kommission eröffnet neben dem Fragebogen ausdrücklich die Möglichkeit, zusätzliche schriftliche Stellungnahmen einzureichen. VDM, BDSV und bvse sehen darin eine zentrale Option, um Markteinschätzungen aus der Praxis einzubringen und Annahmen zur Verfügbarkeit und Preisbildung von Aluminiumschrott einzuordnen. Die Verbände rufen Unternehmen und Marktteilnehmer dazu auf, sich bis zum 31. Januar 2026 an der Konsultation zu beteiligen und ihre Einschätzungen über das Konsultationsportal der Europäischen Kommission einzureichen. Stellungnahmen können unabhängig vom Fragebogen abgegeben werden und sind auch in deutscher Sprache möglich.
Die Verbände bieten Unterstützung bei Fragen zur Registrierung und Abgabe der Stellungnahme an.







