IK: „Keine Grundlage für Rezyklat-Quoten für Lebensmittelverpackungen“

Die Hersteller von Kunststoffverpackungen in Deutschland sind enttäuscht über die neuen Regeln der EU-Kommission für den Einsatz von recycelten Kunststoffen in Lebensmittelverpackungen und drängen darauf, Lebensmittelverpackungen von den geplanten Rezyklateinsatz-Quoten auszunehmen.
Foto: Tim Reckmann; pixelio.de

„Die hohen Erwartungen an den Einsatz von recycelten Kunststoffen auch in Lebensmittelverpackungen haben mit der neuen Verordnung einen Dämpfer erfahren“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Positiv sei zwar, dass der bewährte und sichere Einsatz von recycelten PET-Kunststoffen auch in Zukunft möglich sei. Allerdings müsse nun die Kommission ihre Ankündigung wahrmachen und die mittlerweile über 270 als sicher bewerteten Recyclingverfahren zügig europaweit zulassen. Bisher gelten hier nationale Genehmigungen. Richtig sei auch, dass Rezyklate, die aus Produktionsabfällen bei der Herstellung von Lebensmittelverpackungen gewonnen werden, wieder in Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden können. „Anders als bisher gelten für die Nutzung von sogenannten Post-industrial-Rezyklaten jetzt allerdings umfangreiche und vielfach bürokratische Anforderungen. Im GKV bereiten wir derzeit einen Leitfaden für die Branche vor, der gerade für die vielen mittelständischen Hersteller Klarheit bringen soll“, kündigt Engelmann an.

Kritik kommt von den Herstellern an dem aufwändigen und sehr langen Zulassungsverfahren für bisher nicht zugelassene Recyclingverfahren. „Die Kommission hat es versäumt, für andere Abfallströme, z.B. PET aus dem Gelben Sack, Anwendungen wie funktionelle Barrieren sowie lösemittelbasierte Recycling-Technologien eine Perspektive zu schaffen, dass diese mittelfristig mit einer Zulassung rechnen können“, kritisiert Engelmann und verweist darauf, dass das Zulassungsverfahren bis zu 7 Jahre dauern könne und für Mittelständler nicht praktikabel sei.

„Lebensmittelverpackungen mit recycelten Kunststoffen sind sicher, weil sie schon bisher streng reguliert und überwacht sind“, stellt Engelmann fest. Beim Recycling von PET aus Getränkeflaschen hätte man aufgrund der langen Erfahrung daher Erleichterungen erwartet. Die neuen Regeln würden die Anforderungen an die Sicherheit von anderen als Rezyklaten aus Flaschen-PET unverhältnismäßig hoch setzen. „Durch die neuen Regeln wird der Einsatz von Rezyklaten insgesamt zunächst eher erschwert als befördert. Sie sind jedenfalls keine Grundlage, um für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff verbindliche Rezyklateinsatz-Quoten festzuschreiben, weil gar nicht klar ist, welche recycelten Kunststoffe außer Flaschen-PET in Zukunft die hohen Anforderungen erfüllen werden“, sagt Engelmann.

Notwendig seien nun vergleichbare und realistische Regelungen auch für andere Verpackungsmaterialien, um die Sicherheit für Verbraucher zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen.

1 KOMMENTAR

  1. Durch die Bürokratie entwickeln wir uns langsam zum Schwellen- und Entwicklungsland!
    / Jahre Genehmigungsverfahren für Recyclingverfahren, 8 Jahre für Windräder sind Zeitspannen, in der in vielen Bereichen bereits bis zu 3 Entwicklungsgenerationen entstanden sind!
    Statt einheitliche Verfahren und Normen zu entwickeln und die Genehmingungen dann auf dieser Basis zu erteilen, werden jeweils Einzelverfahren seriell durchgeführt.
    Wie das Verfahren abläuft, muss den Behörden egal sein! Wichtig sind die Anfordeungen an das Endprodukt mit Grenzwerten und die Belastung der Umwelt und der Resourcenverbrauch mit jeweiligen Parametern. Jedes verfahren, welches diesen Bedingungen entspricht, erhält die Lizenz!

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