Strengere EU-Regeln für Verbrauch und Recycling

Das Parlament hat umfassende politische Empfehlungen angenommen, um bis spätestens 2050 eine CO2-neutrale, nachhaltige, giftfreie und geschlossene Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Peter von Bechen, pixelio.de

Die Entschließung, die mit 574 Stimmen bei 22 Gegenstimmen und 95 Enthaltungen angenommen wurde, ist eine Antwort auf den „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ der EU-Kommission.

Die Abgeordneten betonen, dass bindende EU-Ziele für 2030 benötigt werden, mit denen der Materialfußabdruck und der Konsumfußabdruck der EU erheblich verringert werden, und die den gesamten Produktlebenszyklus aller Erzeugnisse abdecken, die auf den EU-Markt gebracht werden. Sie fordern die Kommission außerdem auf, produkt- bzw. branchenspezifische bindende Ziele für den Rezyklatanteil einzuführen.

Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, im Jahr 2021 eine neue Gesetzgebung vorzulegen, die den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie so zu erweitern, dass auch Produkte ohne Energiebezug erfasst werden. Darin sollten produktspezifische Vorgaben festgelegt werden, damit die in der EU auf den Markt gebrachten Produkte gut funktionieren, langlebig und wiederverwendbar sind, leicht repariert werden können, nicht toxisch sind, aufgerüstet und recycelt werden können, recycelte Inhalte enthalten und ressourcen- und energieeffizient sind.

In der Plenardebatte betonten die Abgeordneten auch, dass das Erreichen der Ziele des europäischen „Green Deal“ nur möglich sein wird, wenn die EU auf ein Kreislaufwirtschaftsmodell umstellt, und dass dieser Wandel neue Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten schaffen wird. Die Abgeordneten hoben ebenfalls hervor, dass die bestehende Abfallgesetzgebung gründlicher umgesetzt werden muss und dass weitere Maßnahmen für Schlüsselsektoren und -produkte wie Textilien, Kunststoffe, Verpackungen und Elektronik notwendig sind.

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