BDE: Entschließung des Europaparlaments mit Licht und Schatten

Der BDE hat die Entschließung des Europäischen Parlaments zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft in Teilen als richtungsweisend begrüßt, aber dennoch Korrekturen angemahnt.

Während die Regelungen zum Green Public Procurement (GPP), zu Mindesteinsatzquoten für Rezyklate und zur Abfallverbringung innerhalb Europas auf Zustimmung des Verbandes stoßen, moniert der BDE insbesondere die angenommenen Kompromisse zur Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle und zur thermischen Verwertung.

„Die Entschließung geht mit einigen Regelungen klar in die richtige Richtung. In der Frage der Deponierung hätten wir uns mehr Mut der Entscheider gewünscht. Deponierung ist die schlechteste Abfallbewirtschaftungsmethode, sowohl ökologisch als auch ökonomisch. Als Voraussetzung für eine mittelfristig funktionierende Kreislaufwirtschaft brauchen wir ein Ende der Deponierung von recycelbaren und verwertbaren Abfällen spätestens ab 2031“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Ausdrücklich begrüßt der BDE hingegen den gefundenen Kompromiss zum Thema verpflichtende grüne öffentliche Beschaffung und den verstärkten und verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten. Nach Ansicht des Verbandes sieht das Parlament zurecht die öffentliche Hand als größten Akteur im Markt in der Pflicht, die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten anzukurbeln. Der BDE steht für Innovation und begrüßt gleichzeitig die Aufforderung des Parlaments an die Kommission, zu bestätigen, dass die Wiederaufbereitung von Abfällen zu Materialien und Stoffen, die als Kraftstoffe verwendet werden sollen, nicht als chemisches Recycling gilt. Erfreulich ist zudem auch das Bekenntnis des Ausschusses zu einer funktionierenden Abfallverbringung innerhalb Europas.

Kurth: „Die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ist eine Agenda mit Licht und Schatten. Die Regelungen zum Green Public Procurement zeigen, dass es Europa ernst ist mit einer ambitionierten Produktpolitik. Zukünftig muss es noch engagierter um eine nachhaltige Produktverantwortung der Hersteller gehen, die verbindliche Rezyklatquoten für neue Produkte vorsieht, stärker auf Materialeffizienz setzt und die Nachhaltigkeit fördert. Auch die Vereinbarungen zur Abfallverbringung innerhalb Europas sind praxisnahe Regelungen zugunsten einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Ein Manko ist aber das fehlende Deponierungsverbot, nicht zuletzt deshalb, weil die Deponierung der Kreislaufwirtschaft wichtige Rohstoffe entzieht. In Deutschland besteht ein breites Bündnis der Wirtschaftsverbände für ein solches Verbot, und auch der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr letzten Jahres war dieses Thema ein Anliegen. Auch wenn dieses Verbot im vorliegenden Aktionsplan nicht geregelt wurde, ist es von zentraler Bedeutung und wird auf der Agenda bleiben.“

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