Rat legt Standpunkt zu POPs fest

Der Rat hat heute seinen Standpunkt zur Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe gemäß der von den Vereinten Nationen vereinbarten Liste hochtoxischer Stoffe festgelegt. S

Mit dem Neufassungsvorschlag soll die Verordnung an den Vertrag von Lissabon und die jüngsten Änderungen des Stockholmer Übereinkommens angepasst werden. Dieses Übereinkommen bilde den globalen Rechtsrahmen für die Unterbindung der Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr persistenter organischer Schadstoffe. Mit einigen der Änderungen werde die Verordnung an die allgemeinen EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien angepasst. Die Änderungen werde zu mehr Klarheit und Transparenz sowie zu größerer Rechtssicherheit für alle an der Durchführung der Verordnung beteiligten Parteien führen.

Mit den neuen Vorschriften soll das derzeitige hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt in Europa aufrechterhalten werdem. Einige der in der Verordnung vorgesehenen Aufgaben würden jedoch von der Europäischen Kommission auf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki übertragen, mit dem Ziel, die Gesamtkosten zu senken und die für die Durchführung verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erweitern.

In seinem Standpunkt hat der Rat für alle recycelten Materialien eine Konzentration an polybromierten Diphenylethern (PBDE) von insgesamt bis zu 500 ppm zugelassen. PBDE sind eine Kategorie von Flammschutzmitteln, zu denen auch DecaBDE gehört. Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollte DecaBDE verboten werden, mit Ausnahme unbeabsichtigter Spuren in einer Konzentration von höchstens 10 ppm.

Der Rat hat ferner eine Ausnahmeregelung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von DecaBDE für Flugzeuge, Kraftfahrzeuge sowie elektrische und elektronische Geräte vereinbart.
Für kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) hat der Rat eine Ausnahme vom Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung vorgesehen, die für Stoffe oder Gemische, die SCCP in Konzentrationen von weniger als 1 % Massenanteil enthalten, oder Artikel, die SCCP in Konzentrationen von weniger als 0,15 % Massenanteil enthalten, gilt.

Im nächsten Schritt wird Österreich als Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, das seinen Standpunkt zu der Verordnung am 15. November 2018 festgelegt hat. Ein erstes Treffen ist für den 4. Dezember geplant.

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