bvse: Keine neuen Behördenzuständigkeiten

Auf Kritik des bvse stößt die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nicht mehr nur die Genehmigungsbehörde, sondern auch die Naturschutzbehörde eine eigene Zuständigkeit erhält.
Thorben Wengert, pixelio.de
Thorben Wengert, pixelio.de

Diese Zuständigkeit soll sich zukünftig unter anderem auf die frist- und sachgerechte Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstrecken. „Diese Aufspaltung der Zuständigkeit zwischen Genehmigungsbehörde und Naturschutzbehörde, so befürchtet der bvse in seiner Stellungnahme, wird zwangsläufig zu Rechtsunsicherheiten führen.

Der bvse verweist darauf, dass schon jetzt die Naturschutzbehörde am Verfahren beteiligt ist. Jedoch ist das zuständige Regierungspräsidium gegenwärtig in der Lage, zwischen den verschiedenen Positionen und Interessen der einzelnen Behörden und Beteiligten zu vermitteln und hat die Möglichkeit die verschiedenen inhaltlichen Positionen mit eigener Entscheidungskompetenz gegeneinander abzuwägen.

Die Abkehr von einer zentralen Überwachungs- und Genehmigungsstruktur hält der bvse für falsch, da hierdurch die sinnvolle und praktikable Konzentration von Zuständigkeiten (vom Immissionsschutzrecht über das Wasserrecht, Naturschutzrecht, Artenschutz, Ausgleichsfragen bis zu Ersatzmaßnahmen) bei einer Genehmigungsbehörde auf verschiedene Instanzen aufgesplittert wird.

Dies kann dazu führen, dass bereits genehmigte Vorhaben tangiert werden oder die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche erschwert oder wesentlich verzögert werden. Zudem wird eine weitere Behördeninstanz sowohl zu längeren Bearbeitungszeiten, wie auch zu höheren Verwaltungskosten führen.

Der bvse kann daher keinen stichhaltigen Grund dafür erkennen, die ohnehin oft langwierigen Genehmigungsverfahren durch die Einführung einer weiteren Behördenzuständigkeit zu erschweren und fordert den Landesgesetzgeber auf, demgemäß nicht vom Bundesrecht abzuweichen.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.