DUH fordert Einhaltung der Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe

Die Verordnung zum Umgang mit giftigen Dämmstoff-Abfällen tritt zum 1. August 2017 in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährlich, die Sicherstellung des Vollzugs sowie den Aufbau eines Recyclingsystems für HBCD-haltige Abfälle.
Mantelverordnung
Rudolpho-Duba, pixelio.de

Am 1. August 2017 tritt die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ in Kraft. Die Regelung enthält unter anderem Vorgaben zur getrennten Sammlung und Überwachung von Abfällen die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) oder andere persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten.

Diese Substanzen stellen eine Gefahr für die Umwelt dar und werden nach der neuen Verordnung als nicht gefährlich eingestuft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Einstufung giftiger Abfälle als angeblich ungefährlich und fordert die Bundesregierung auf, dies rückgängig zu machen. Zudem muss die Einhaltung der getrennten Erfassung HBCD-haltiger Stoffe durch die Behörden der Bundesländer kontrolliert und durchgesetzt werden. Nur so wird eine Abtrennung der Schadstoffe und ein Recycling ermöglicht.

Noch im Herbst 2016 wurden HBCD-haltige Abfälle als gefährlich eingestuft. Auf Druck der Bauindustrie – so die DUH – wurde die Entscheidung Ende 2016 jedoch für ein Jahr ausgesetzt.

„Mit der zum 1. August in Kraft tretenden Verordnung werden HBCD-Dämmstoffe dauerhaft als nicht gefährlich zurückgestuft und damit Umweltvorgaben außer Kraft gesetzt. Wir fordern alle POP-haltigen Abfälle, darunter auch HBCD-Dämmstoffe, als gefährlich einzustufen. Nur so kann sichergestellt werden, dass schadstoffbelastete Abfälle ausschließlich in geeigneten Anlagen behandelt werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

„Die Pflicht zur Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe ist die Grundlage für das sichere Ausschleusen des umweltgefährlichen Stoffes HBCD und für den Aufbau eines dringend notwendigen Recyclingsystems. Wenn die Getrenntsammlung jedoch nur auf dem Papier existiert und in der Praxis nicht kontrolliert wird, dann werden Abfälle weiterhin sinnlos verfeuert, für die gut funktionierende Recyclingtechnologien vorhanden sind. Deshalb fordern wir von den Bundesländern einen konsequenten Vollzug der Getrenntsammlung HBCD-haltiger Abfälle“, sagt der Leiter der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Derzeit werden HBCD-Abfälle nach Ansicht der DUH nahezu beliebig in Müllverbrennungsanlagen verfeuert. Damit würden nicht nur auf Sonderabfälle spezialisierte Anlagen umgangen, es werde auch ein mühsam hergestellter und wertvoller Rohstoff zerstört. „Polystyrol benötigt in der Herstellung jede Menge Energie und Erdöl. Würde man vorhandene lösemittelbasierte Recyclingtechnologien nutzen, ließen sich die Schadstoffe wirksam abtrennen, CO2-Emissionen erheblich verringern und Rohstoffe im Kreislauf führen. Ressourcenschutz darf kein leeres Versprechen bleiben“, kritisiert Fischer. „Die Bundesregierung muss auch bei Dämmstoffen die Prinzipien von Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung umsetzen.“

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