VKU enttäuscht über Verpackungsgesetz

Der Entwurf für ein Verpackungsgesetz habe nach Auffassung des VKU weder das Verbändepapier noch die Belange der Kommunen berücksichtigt.
Tim Reckmann, pixelio.de

„Es ist positiv, dass das Umweltministerium endlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Der Entwurf enttäuscht jedoch auf ganzer Linie. Das Gesetz erfüllt nicht die Erwartungen der Bürger an eine serviceorientiere Verpackungsentsorgung vor Ort. Die Fehler und Missstände der Dualen Entsorgung werden verfestigt“, erklärte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Grundsätzlich kritisiert der VKU, dass die Befugnisse der Dualen Systeme in der Papierentsorgung erweitert werden. Hasenkamp: „Der VKU setzt sich weiterhin für eine bürgerfreundliche Entsorgung ein. Die Kommunen sollten dabei größtmögliches Gestaltungsrecht haben. Leider sieht der Gesetzesentwurf diese nicht vor.“

Im Juni 2016 hatte der VKU mit anderen Branchenverbänden ein gemeinsames Verbändepapier vorgelegt. Dieses wurde im Gesetzesentwurf allerdings nicht berücksichtigt. Hasenkamp: „Dass ein umfassender und intensiv ausgehandelter Branchenkompromiss ignoriert wird, ist sehr bedauerlich. Hier wird eine große Chance vertan, indem konstruktive und praxisorientierte Lösungsvorschläge der Branche ausgeschlagen werden. Handel, Kommunen, private und öffentliche Abfallwirtschaft haben mit dem Verbändepapier gezeigt, wie eine künftige Verpackungsentsorgung zum Wohle aller Beteiligten aussehen könnte. Unser Angebot steht.“

Die Vorschläge der Branchenverbände würden vom Gesetzesentwurf nur in wenigen Teilbereichen aufgegriffen. So könne etwa das Fehlverhalten von Systembetreibern sanktioniert werden. Der VKU vermisse dennoch klare gesetzliche Regelungen zu kommunalen Gestaltungs- und Mitspracherechten.

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