bvse: Novellierung der AltholzVO längst überfällig

Diesen Schluss zog gestern, am 30. Mai, bvse-Geschäftsführer Eric Rehbock während einer Gemeinschaftsveranstaltung von VDMA und bvse im Rahmen der Ifat.

Die Altholzverordnung aus dem Jahr 2002 sei von der Dynamik der Märkte und technischen Weiterentwicklungen längst überholt worden und enthalte erhebliche Regelungslücken, erklärte Rehbock. Trotz bereits vorhandener technischer Lösungen für mehr Recycling und eigenverantwortlicher Kontrolle von Qualitätsstandards hinke das Engagement der Bundesregierung für eine Weiterentwicklung der in die Jahre gekommenen Altholzverordnung hinterher.

Von den jährlich anfallenden circa 8 Millionen Tonnen Altholz würden derzeit nur rund 20 Prozent stofflich genutzt und in den Produktionskreislauf zurückgeführt, gegenüber 80 Prozent, die energetisch verwertet würden, heißt es vonseiten des Verbands. „Dies zeigt, dass eine Überarbeitung der Altholzverordnung dringend notwendig ist, um eine qualitätsgesicherte Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten“, forderte bvse-Geschäftsführer Eric Rehbock gestern, 30. Mai 2016, auf einer Gemeinschaftsveranstaltung von VDMA und bvse im Rahmen der IFAT.

Unbedingten Nachbesserungsbedarf sieht Rehbock beispielsweise in der derzeit bestehenden Regelungslücke, dass die Altholzverordnung nur auf Hackschnitzel, nicht aber auf den erzeugten Vorbruch Anwendung findet: „Es kann doch nicht sein, dass die Anwendbarkeit der Altholzverordnung von der Größe des zu verwertenden Altholzes abhängig ist. Es ist äußerst fraglich, ob der geforderte Nachweis der Tauglichkeit zur stofflichen Verwertung nach einer Grobzerkleinerung überhaupt erbracht werden kann. Findet keine produktionsbegleitende Qualitätssicherung statt, besteht darüber hinaus die Gefahr, dass Schadstoffe in Spanplatten gebunden in den Produktionskreislauf zurückkehren“, machte der bvse-Geschäftsführer deutlich.

Eine Überarbeitung der Altholzverordnung sei auch in Bezug auf die Anpassung von Grenzwerten notwendig. Erkenntnisse, die über Jahre hinweg aus Statistiken gewonnen wurden, müssen hier mit einfließen, damit auch veränderten Inhaltsstoffen, Materialzusammensetzungen und Materialbehandlungen Rechnung getragen werden können.

Des Weiteren bedürfe es einer durchgehenden Qualitätssicherung, die Abfallerzeuger, Aufbereiter und Verwerter gleichermaßen mit einbeziehe. „Die heute üblichen Zertifizierungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind dazu als alleiniges Instrument nicht geeignet“, so Rehbock. „Deshalb hat sich der bvse dazu entschlossen, ein Qualitätssiegel anzubieten, das über diese Anforderungen hinausgeht und die Aufmerksamkeit der Auditierung explizit auf die Fragestellungen des Altholzrecyclings lenkt. Das Qualitätssiegel ist ein Angebot unseres Verbandes, auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlagen eine bestmögliche Qualitätssicherung zu erreichen“, erklärte der Branchenexperte.

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