Neuordnung der Altersvorsorge Entsorgungswirtschaft

Der Beirat der Altersvorsorge Entsorgungswirtschaft (AVE) hat sich Anfang dieses Jahres für eine Neuordnung der AVE entschieden. Das Ziel ist eine Neupositionierung der AVE-Produkte am Versicherungsmarkt auch unter Einbringung tarifvertraglicher Impulse. Im Ergebnis will die AVE neue Versicherungsprodukte für Arbeitnehmer anbieten.

Die AVE ist eine gemeinsame Einrichtung von BDE und Verdi. Die AVE bietet Arbeitnehmern der Entsorgungsbranche Lösungen für die Altersvorsorge an.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir sehen die AVE als wesentlichen Baustein gelebter Sozialpartnerschaft.“ Es sei allgemein bekannt, dass die gesetzliche – umlagefinanzierte – Rentenversicherung zukünftig einen immer geringeren Teil des letzten Aktiven-Bruttoeinkommens betragen werde. In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer haben daher einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Kurth: „Die AVE will eine Option für Arbeitgeber und Arbeitnehmer anbieten, diesen Anspruch auf Entgeltumwandlung rechtskonform zu ermöglichen.“

Der AVE-Beirat hat mit der Vorbereitung und der Begleitung des Entwicklungsprozesses der Neuordnung und der anschließenden Umsetzung die DHK Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Duisburg, beauftragt. Gegenwärtig besteht das Konsortium aus drei erfahrenen Pensionskassen. Kurth: „Unser Ziel ist es, dass auch künftige AVE-Produkte Arbeitnehmern attraktive Leistungen zu günstigen Konditionen bieten und zugleich auch die Arbeitgeber Verlässlichkeit in der Planung haben.“

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