Protest gegen Verbot von Rückwärtsfahrten

Verbände kritisieren in der Branchenregel „Abfallsammlung“ geplantes Verbot von Rückwärtsfahrten von Abfallsammelfahrzeugen.

Müllwagen sollen bei der Abfallsammlung möglicherweise künftig nicht mehr rückwärtsfahren dürfen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beabsichtigt, dazu eine Branchenregel „Abfallsammlung“ zu verabschieden. Die Branchenregel sieht künftig vor, Touren so zu planen, dass keine Rückwärtsfahrten notwendig sind. Sind alle Möglichkeiten der Tourenplanung nach eingehender Prüfung ausgeschöpft und schriftlich dokumentiert, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegt werden, ob eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet werden kann.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat gemeinsam mit anderen Verbänden, darunter dem Verband der kommunalen Unternehmen (VKU), in einem Schreiben an die DGVU Kritik an dieser regelung geäußert. Eine abschließende Analyse des gesamten Straßennetzes auf die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens hin erfordere einen praktisch nicht zu leistenden Personal- und Bürokratieaufwand, heißt es in dem Schreiben. „Wir lehnen die Vorgabe eines Rückfahrkatasters aber auch deshalb ab, weil das Rückwärtsfahren in vielen Bereichen unverzichtbar ist.“

Grundsätzlich befürworten die Verbände eine Neustrukturierung der Branchenregel und es sei den Mitgliedsunternehmen bewusst, dass das Rückwärtsfahren mit Abfallsammelfahrzeugen Gefahren berge. Es bedürfe aber einer Öffnungsklausel für den Einsatz geeigneter Technik, um Rückwärtsfahrten weiterhin zu ermöglichen. Moderne Rückfahrassistenzsysteme (RAS) etwa könnten wirkungsvolle Hilfestellungen für die Fahrer von Abfallsammelfahrzeugen bieten.

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