BDE fordert Erfassung von Elektroaltgeräten ohne Schlupflöcher

Der BDE fordert eine praxisgerechte Umsetzung der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel und die ordnungsgemäße Zuführung aller in Deutschland anfallenden Elektroaltgeräte zu zertifizierten Behandlungsanlagen. Nur so kann eine effektive Beseitigung von Schadstoffen und die effiziente Rückgewinnung von Wertstoffen sichergestellt werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDE die Initiative des Online-Handels, an einem runden Tisch die offenen Fragen zur Rücknahmeverpflichtung des Handels zu klären. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Alle Beteiligten sollten miteinander die neunmonatige Übergangsfrist nutzen, die offenen Punkte auch im Dialog mit dem Gesetzgeber zu klären. Nur ein praxisgerechtes, flächendeckendes Rücknahmesystem, das keine Schlupflöcher zulässt, kann den zertifizierten Behandlungsanlagen die vorhandenen Elektroaltgeräte auch tatsächlich zuführen, damit die Recyclingvorgaben des neuen ElektroG erfüllt werden können.“

Um die von der Europäischen Union vorgegebenen Sammelziele zu erreichen, ist es dringend erforderlich, die Erfassung von Elektroaltgeräten auszuweiten. Ab dem Jahr 2016 müssen demnach in allen Mitgliedsstaaten 45 Prozent der in den vorangehenden drei Jahren durchschnittlich in Verkehr gebrachten Menge erfasst werden, ab dem Jahr 2019 wird eine Quote von 65 Prozent erfordert.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Während die Niederlande, Schweden und Bulgarien das 65-Prozent-Ziel schon erreicht haben, scheitert die kommunale Sammlung in Deutschland aktuell schon an der ab dem Jahr 2016 geltenden Quote von 45 Prozent. Die Sammlung von Elektroaltgeräten kann mit den vorbildlichen Verwertungserfolgen nicht Schritt halten.“

Nach den Zahlen des Countering WEEE Illegal Trade (CWIT) project werden innerhalb der Europäischen Union jährlich etwa 3,3 Millionen Tonnen Elektroaltgeräte nicht nach dem Stand der Technik verwertet. Zusätzlich werden knapp 750 000 Tonnen über den Restmüll entsorgt. Der Abfluss von Elektroaltgeräten aus den gesetzlich definierten Verwertungswegen gefährdet nicht nur Mensch und Umwelt, sondern auch die Rentabilität von Innovationen, Investitionen und Arbeitsplätzen in der Rohstoffwirtschaft.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die für den Vollzug des geltenden Rechts zuständigen Stellen sind jetzt aufgefordert, den erheblichen Abfluss aus dem vom novellierten Elektroaltgerätegesetz vorgesehenen Verwertungssystem einzudämmen und somit die Zuführung dieser verlorengehenden Mengen zu einer professionellen Behandlung in einer zertifizierten Anlage sicherzustellen. Die deutsche Recyclingwirtschaft hat eine hohe Leistungsfähigkeit und wird auch bei steigenden Erfassungsmengen die sichere und effiziente Verwertung sicherstellen können.“

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